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Entstrickung und Verstrickung von Sonderbetriebsvermögen außerhalb des § 50i EStG im Outbound-Kontext – illustriert anhand von Fallstudien
Problembereiche von Entstrickungen und Verstrickungen beanspruchen seit geraumer Zeit im internationalen Steuerrecht einen führenden Platz. Erst jüngst hat der EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache „Verder LabTec“ vom 21.5.2015 ‐ C-697/13 die Brisanz der Problematik der Entstrickungsbesteuerung unterstrichen. Daneben werden zahlreiche Fragestellungen bezüglich der international-steuerlichen Behandlung grenzüberschreitenden Sonderbetriebsvermögens kontrovers beurteilt. Der Gesetzgeber hat – in Teilbereichen – diese beiden Fragenkreise in der heftig umstrittenen Norm des § 50i EStG zusammengeführt. Außerhalb der Vorschrift des § 50i EStG stellen sich ebenfalls Probleme der Entstrickung und der Verstrickung von Sonderbetriebsvermögen. Diesem Themenbereich wurde indessen noch nicht die literarische Aufmerksamkeit zuteil, die er – angesichts der besteuerungspraktischen Bedeutung – verdient. Es ist das Anliegen der nachfolgenden Überlegungen, zum Schluss dieser Lücke im Schrifttum beizutragen.