{"title":"数字澄清和信任保障","authors":"A. Roßnagel","doi":"10.5771/9783748908777-13","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Digitale Erklärungen haben viele Vorteile. Unter anderem kann man sie schnell und einfach austauschen. Dies nutzen viele, obwohl ihre Integrität und Authentizität weder gewährleistet noch nachgewiesen werden können. Bei formbedürftigen und beweisrelevanten Erklärungen ist dies aber nicht möglich (A.). Für diese bieten asymmetrische öffentliche Verschlüsselungssysteme und elektronische Signaturen eine technisch-organisatorische Lösung (B.). Um als Vertrauensanker für den rechtssicheren Austausch digitaler Erklärungen zu dienen, bedarf es jedoch der rechtlichen Rahmensetzung. Diese besteht in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) der Europäischen Union und dem Vertrauensdienstegesetz Deutschlands (C.). Diese enthalten die notwendigen Anforderungen an die Vertrauensdienste, die auf der Grundlage elektronischer Signaturen Dienste anbieten, um Integrität und Authentizität digitaler Erklärungen abzusichern (D.). Sie und weitere nationale Gesetze bieten auch ausreichende Rechtsgrundlagen, um auf die Rechtsfolgen dieser Erklärungen vertrauen zu können (E.). Die Vertrauensdienste haben allerdings noch nicht die Verbreitung erfahren, die für einen sicheren Rechtsverkehr notwendig wäre, weil die rechtlichen Regelungen sie als Marktgut und nicht als Sicherungsinfrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs betrachten (F.).","PeriodicalId":207915,"journal":{"name":"Vertrauensschutz im digitalen Zeitalter","volume":"193 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Digitale Erklärungen und Vertrauensschutz\",\"authors\":\"A. Roßnagel\",\"doi\":\"10.5771/9783748908777-13\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Digitale Erklärungen haben viele Vorteile. Unter anderem kann man sie schnell und einfach austauschen. Dies nutzen viele, obwohl ihre Integrität und Authentizität weder gewährleistet noch nachgewiesen werden können. Bei formbedürftigen und beweisrelevanten Erklärungen ist dies aber nicht möglich (A.). Für diese bieten asymmetrische öffentliche Verschlüsselungssysteme und elektronische Signaturen eine technisch-organisatorische Lösung (B.). Um als Vertrauensanker für den rechtssicheren Austausch digitaler Erklärungen zu dienen, bedarf es jedoch der rechtlichen Rahmensetzung. Diese besteht in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) der Europäischen Union und dem Vertrauensdienstegesetz Deutschlands (C.). Diese enthalten die notwendigen Anforderungen an die Vertrauensdienste, die auf der Grundlage elektronischer Signaturen Dienste anbieten, um Integrität und Authentizität digitaler Erklärungen abzusichern (D.). Sie und weitere nationale Gesetze bieten auch ausreichende Rechtsgrundlagen, um auf die Rechtsfolgen dieser Erklärungen vertrauen zu können (E.). Die Vertrauensdienste haben allerdings noch nicht die Verbreitung erfahren, die für einen sicheren Rechtsverkehr notwendig wäre, weil die rechtlichen Regelungen sie als Marktgut und nicht als Sicherungsinfrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs betrachten (F.).\",\"PeriodicalId\":207915,\"journal\":{\"name\":\"Vertrauensschutz im digitalen Zeitalter\",\"volume\":\"193 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Vertrauensschutz im digitalen Zeitalter\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783748908777-13\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Vertrauensschutz im digitalen Zeitalter","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748908777-13","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Digitale Erklärungen haben viele Vorteile. Unter anderem kann man sie schnell und einfach austauschen. Dies nutzen viele, obwohl ihre Integrität und Authentizität weder gewährleistet noch nachgewiesen werden können. Bei formbedürftigen und beweisrelevanten Erklärungen ist dies aber nicht möglich (A.). Für diese bieten asymmetrische öffentliche Verschlüsselungssysteme und elektronische Signaturen eine technisch-organisatorische Lösung (B.). Um als Vertrauensanker für den rechtssicheren Austausch digitaler Erklärungen zu dienen, bedarf es jedoch der rechtlichen Rahmensetzung. Diese besteht in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) der Europäischen Union und dem Vertrauensdienstegesetz Deutschlands (C.). Diese enthalten die notwendigen Anforderungen an die Vertrauensdienste, die auf der Grundlage elektronischer Signaturen Dienste anbieten, um Integrität und Authentizität digitaler Erklärungen abzusichern (D.). Sie und weitere nationale Gesetze bieten auch ausreichende Rechtsgrundlagen, um auf die Rechtsfolgen dieser Erklärungen vertrauen zu können (E.). Die Vertrauensdienste haben allerdings noch nicht die Verbreitung erfahren, die für einen sicheren Rechtsverkehr notwendig wäre, weil die rechtlichen Regelungen sie als Marktgut und nicht als Sicherungsinfrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs betrachten (F.).