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Zusammenfassung Mitwirkungen an einer Unfallverursachung oder deren Verlaufsform kommen häufig vor. Sie haben in den verschiedenen Versicherungsgebieten rechtlich unterschiedliche Konsequenzen. Diese Unterschiede wie auch die verschiedenen Beweislagen werden für die Begutachtungsgebiete skizziert. Insbesondere wird dabei die Frage erörtert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Trauma indirekt (also auch im Sinne einer Mitwirkung) eine Amotio zu verursachen, auszulösen oder zu verschlimmern vermag.