{"title":"双重征税条约中关于新采用的额外税收方法的注释","authors":"M. Kempermann","doi":"10.9785/fr-2015-0306","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Ende der siebziger Jahre begann ich, auf Anregung von Franz Wassermeyer, der Mitautoren für den von ihm und Hans Flick geplanten Kommentar zum DBA Schweiz suchte, mich mit dem Recht der internationalen Arbeitnehmerbesteuerung zu beschäftigen. Das Gebiet war damals recht übersichtlich. Es gab kaum Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen oder Literatur; die zu lösenden Fälle musste man sich ausdenken. Das hat sich dann recht bald geändert. In der Literatur belebten besonders die Erläuterungen des Jubilars zu Art. 15 OECD-MA im Kommentar Debatin/Wassermeyer (heute Wassermeyer) die Diskussion. Das Tempo und der Umfang der Veränderung lässt sich aber auch daran ablesen, dass das hier vorgestellte BMF-Schr. v. 12.11.2014 mehr als zweieinhalb Mal so lang ist wie das Vorgänger-Schreiben v. 14.9.2006 (BStBl. I 2006, 532). Besonders deutlich ist der Umfang der Erläuterungen in dem Bereich gestiegen, der mit der Frage zusammenhängt, wer als wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 OECD-MA anzusehen ist. Im Folgenden soll auf die Punkte des neuen BMFSchreibens eingegangen werden, in denen es von der bisherigen Verwaltungsauffassung, vom OECD-Musterkommentar sowie von Rechtsprechung und Literatur abweicht, oder – aus der Sicht des Verfassers – Fragen offen lässt.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"26 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2015-02-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":"{\"title\":\"Anmerkungen zum neuen BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen\",\"authors\":\"M. Kempermann\",\"doi\":\"10.9785/fr-2015-0306\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Ende der siebziger Jahre begann ich, auf Anregung von Franz Wassermeyer, der Mitautoren für den von ihm und Hans Flick geplanten Kommentar zum DBA Schweiz suchte, mich mit dem Recht der internationalen Arbeitnehmerbesteuerung zu beschäftigen. Das Gebiet war damals recht übersichtlich. Es gab kaum Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen oder Literatur; die zu lösenden Fälle musste man sich ausdenken. Das hat sich dann recht bald geändert. In der Literatur belebten besonders die Erläuterungen des Jubilars zu Art. 15 OECD-MA im Kommentar Debatin/Wassermeyer (heute Wassermeyer) die Diskussion. Das Tempo und der Umfang der Veränderung lässt sich aber auch daran ablesen, dass das hier vorgestellte BMF-Schr. v. 12.11.2014 mehr als zweieinhalb Mal so lang ist wie das Vorgänger-Schreiben v. 14.9.2006 (BStBl. I 2006, 532). Besonders deutlich ist der Umfang der Erläuterungen in dem Bereich gestiegen, der mit der Frage zusammenhängt, wer als wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 OECD-MA anzusehen ist. Im Folgenden soll auf die Punkte des neuen BMFSchreibens eingegangen werden, in denen es von der bisherigen Verwaltungsauffassung, vom OECD-Musterkommentar sowie von Rechtsprechung und Literatur abweicht, oder – aus der Sicht des Verfassers – Fragen offen lässt.\",\"PeriodicalId\":198856,\"journal\":{\"name\":\"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht\",\"volume\":\"26 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2015-02-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"1\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/fr-2015-0306\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-0306","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Anmerkungen zum neuen BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Ende der siebziger Jahre begann ich, auf Anregung von Franz Wassermeyer, der Mitautoren für den von ihm und Hans Flick geplanten Kommentar zum DBA Schweiz suchte, mich mit dem Recht der internationalen Arbeitnehmerbesteuerung zu beschäftigen. Das Gebiet war damals recht übersichtlich. Es gab kaum Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen oder Literatur; die zu lösenden Fälle musste man sich ausdenken. Das hat sich dann recht bald geändert. In der Literatur belebten besonders die Erläuterungen des Jubilars zu Art. 15 OECD-MA im Kommentar Debatin/Wassermeyer (heute Wassermeyer) die Diskussion. Das Tempo und der Umfang der Veränderung lässt sich aber auch daran ablesen, dass das hier vorgestellte BMF-Schr. v. 12.11.2014 mehr als zweieinhalb Mal so lang ist wie das Vorgänger-Schreiben v. 14.9.2006 (BStBl. I 2006, 532). Besonders deutlich ist der Umfang der Erläuterungen in dem Bereich gestiegen, der mit der Frage zusammenhängt, wer als wirtschaftlicher Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 OECD-MA anzusehen ist. Im Folgenden soll auf die Punkte des neuen BMFSchreibens eingegangen werden, in denen es von der bisherigen Verwaltungsauffassung, vom OECD-Musterkommentar sowie von Rechtsprechung und Literatur abweicht, oder – aus der Sicht des Verfassers – Fragen offen lässt.