Der selbständige freiberufliche Vertragsarzt in der BAG

A. Meschke
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Abstract

Zusammenfassung Nach Erläuterung der wesentlichen Begriffe der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) sowie der selbständigen und freiberuflichen Tätigkeit des Vertragsarztes werden die Leitentscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Vertragsgestaltung innerhalb der BAG dargestellt: Ein Vertragsarzt übt keine „freie Praxis“ aus, wenn er weder das wirtschaftliche Risiko (mit)trägt noch am Praxiswert beteiligt ist; daraus folgt, dass der Gesellschafter einer BAG von Anfang an sowohl am Gewinn als auch am Verlust beteiligt sein muss (BSG). Eine Mitunternehmerstellung bei eingeschränktem Mitunternehmerrisiko liegt nur vor, wenn eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative vorliegt (BFH). Die Einhaltung der BSG-Vorgaben bewirkt, dass die steuerrechtlich notwendige Mitunternehmerschaft ebenfalls besteht. Die auf der Leistungserbringung der Gesellschafter beruhende Vertragsgestaltung sollte Standardklauseln (z. B. zur selbständigen und eigenverantwortlichen, weisungsfreien ärztlichen Tätigkeit) sowie passende Regelungen zum Gewinn und Verlust sowie zur immateriellen Vermögensbeteiligung berücksichtigen.
在海军训练中
摘要根据Berufsausübungsgemeinschaft解释基本概念,以及无业者和freiberuflichen Vertragsarztes将Leitentscheidungen Bundessozialgerichts(今天)和Bundesfinanzhofs (BFH)对Vertragsgestaltung饲料袋内的情况:一个Vertragsarzt实践不“自由”,他带着经济风险或(和)还参与Praxiswert;这就意味着BAG的合伙人从一开始就必须同时参与交易和损失(BSG)。当有强大的共同企业积极性时,发展电子商务是一种默认的商业机会。遵守bsg的条件将确保税法中所要求的合伙企业也得到遵守。她有自己的分工。在这些部门中,考虑到自营和自营人员、分部门行为)和适当的机制,欢迎赚取和损失以及无形的资产参与。
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