{"title":"Qualitätszielfunktionen für stark variierende Gemeindegrößen im Zensus 2021","authors":"Jan Pablo Burgard, Ralf Münnich, Martin Rupp","doi":"10.1007/s11943-019-00256-6","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"<div><h2>Zusammenfassung</h2><div><p>Am 24. Oktober 2017 wurden beim Bundesverfassungsgericht die Normenkontrollklagen der Länder Berlin und Hamburg im Bezug auf das Zensusgesetz 2011 verhandelt. Ein zentraler Gegenstand der Klagen war eine methodische Ungleichbehandlung von Gemeinden unterschiedlicher Größe bei der Einwohnerzahlermittlung im Zensus 2011, da für Gemeinden kleiner als 10.000 Einwohner eine andere Methodik angewendet wurde als für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Diese Grenze wurde im Zensusgesetz für den Zensus 2011 festgeschrieben und ist nach Bekanntwerden der Zensusergebnisse kritisiert worden. Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie beim Zensus 2021 auf einen Methodenwechsel, wie er im Jahr 2011 stattfand, verzichtet werden kann und wie dahingehend die Methodik geeignet angepasst werden muss. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt hierbei eine Adjustierung der Qualitätsmessung, die sogenannten Präzisionsvorgaben, ein. Eine Definition dieser für eine stichprobenbasierte Zensuserhebung muss insbesondere im Hinblick auf die Gemeindegröße geeignet gewählt werden. Zudem bedarf es einer Untersuchung der Auswirkung der Qualitätsmessung auf die regionalen Stichprobenumfänge und auf die Qualität der später zu schätzenden Einwohnerzahl. In den Untersuchungen werden methodische und praktische Überlegungen berücksichtigt.</p></div></div>","PeriodicalId":100134,"journal":{"name":"AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv","volume":"14 1","pages":"5 - 65"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-09-17","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://sci-hub-pdf.com/10.1007/s11943-019-00256-6","citationCount":"5","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://link.springer.com/article/10.1007/s11943-019-00256-6","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung
Am 24. Oktober 2017 wurden beim Bundesverfassungsgericht die Normenkontrollklagen der Länder Berlin und Hamburg im Bezug auf das Zensusgesetz 2011 verhandelt. Ein zentraler Gegenstand der Klagen war eine methodische Ungleichbehandlung von Gemeinden unterschiedlicher Größe bei der Einwohnerzahlermittlung im Zensus 2011, da für Gemeinden kleiner als 10.000 Einwohner eine andere Methodik angewendet wurde als für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Diese Grenze wurde im Zensusgesetz für den Zensus 2011 festgeschrieben und ist nach Bekanntwerden der Zensusergebnisse kritisiert worden. Im vorliegenden Beitrag werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie beim Zensus 2021 auf einen Methodenwechsel, wie er im Jahr 2011 stattfand, verzichtet werden kann und wie dahingehend die Methodik geeignet angepasst werden muss. Einen besonderen Schwerpunkt nimmt hierbei eine Adjustierung der Qualitätsmessung, die sogenannten Präzisionsvorgaben, ein. Eine Definition dieser für eine stichprobenbasierte Zensuserhebung muss insbesondere im Hinblick auf die Gemeindegröße geeignet gewählt werden. Zudem bedarf es einer Untersuchung der Auswirkung der Qualitätsmessung auf die regionalen Stichprobenumfänge und auf die Qualität der später zu schätzenden Einwohnerzahl. In den Untersuchungen werden methodische und praktische Überlegungen berücksichtigt.