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Abstract
Zusammenfassung Sexuelle Selbstbestimmung wurde Menschen mit Behinderungen lange nicht zugestanden. Gleichzeitig wurde auch die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen ein mehrfach erhöhtes Risiko haben, Opfer sexueller Gewalt zu werden, fast gänzlich ignoriert. Das ändert sich zum Glück in zunehmendem Maße. Das kurz als „Behindertenrechtskonvention“ bekannte „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen verbrieft seit 2009 das Recht auf Selbstbestimmung als Menschenrecht auch in Deutschland. Dies gilt nicht zuletzt für den Lebensbereich der Sexualität, obwohl dieser nicht explizit genannt wird. Der vorliegende Praxisbeitrag skizziert – auch mit historischen Rückblicken – die aktuelle Situation und gibt Handlungsempfehlungen insbesondere für die institutionelle Praxis.