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Abstract
Trotz der wiederholten Kritik an ihm scheint Johan Galtungs Begriff der „strukturellen Gewalt“ durch die Verbindung von sozialwissenschaftlicher Analyse und normativer Kritik komplexer sozialer Strukturen wie gemacht zu sein für die Analyse epistemischen Unrechts. Während andere Autor:innen deutlich klarer definierte und abgegrenzte Begriffe der strukturellen oder „institutionalisierten“ Gewalt vorgeschlagen haben, fehlt hier meist eine Diskussion der entsprechenden Phänomene, die den Begriff des „epistemischen Unrechts“ einbezieht. In diesem Aufsatz will ich unter Einbeziehung jüngerer Arbeiten zum Begriff der Gewalt zum einen zeigen, dass die bisweilen zu findende Rede von „epistemischer Gewalt“ sich unter Rückgriff auf einen engen Gewaltbegriff klarer bestimmen lässt: als seelische Gewalt, die durch direktes Zeugnisunrecht ausgeübt wird. Zum anderen möchte ich zeigen, dass der Begriff epistemischen Unrechts ein meist fehlender, aber notwendiger Bestandteil einer Analyse jener sozialen Strukturen ist, die als „institutionalisierte Gewalt“ bezeichnet werden müssen. Denn strukturelles „silencing“, „testimonial smothering“ und hermeneutisches Unrecht von bzw. gegen Opfer von Gewalt sind in den meisten Fällen ein essentieller Bestandteil institutionalisierter Gewalt.