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Abstract
Als informelle Reaktion auf Hassrede kann Gegenrede (counterspeech) von jeder Bürgerin und jedem Bürger in alltäglichen Kontexten praktiziert werden. Sind Individuen auch moralisch gefordert, die eigene Stimme gegen Hassrede zu erheben? In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, wie sich eine individuelle moralische Pflicht zur Gegenrede begründen lässt. Zuerst soll gezeigt werden, dass das Rettungs- und Hilfspflichtmodell zu kurz greift. Es wird dann vorgeschlagen, die individuelle moralische Forderung nach Gegenrede als Solidaritätspflicht aufzufassen, die im Ziel, sozio-politische Ungerechtigkeit zu kontern, begründet ist. Zudem wird die fundamentale Rolle des Publikums angesichts von Hassrede untersucht, und speziell auf die normativen Implikationen der Idee, dass Schweigen die schädigende Wirkung von Hassrede verstärken kann, eingegangen.