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Abstract
Die postoperativen Manipulationen durch Dehnen, Bougierungen bzw. vaginale Dilatationen an einer kindlichen Vagina sind ein schwerwiegender Eingriff, der zu lang anhaltenden psychischen und körperlichen Schäden führt. Sie können zu iatrogenen Traumatisierungen der Sexualität von Kindern durch Ärzt*innen und/oder Eltern führen. Im Operationsverfahren kann man einzeitige und zweizeitige Vorgehensweisen unterscheiden, die in ihren Auswirkungen diskutiert werden. Durch das Gesetz im § 1631e BGB und die ergänzenden Bemerkungen in der Begründung des Gesetzes sind sowohl bei einzeitig als auch bei zweizeitig geplanten Operationen Dilatationen im Kindesalter ausgeschlossen. Sofern Familiengerichte eingeschaltet werden, sollten einzeitige Operationen einer Neovagina expressis verbis untersagt werden. In der Praxis wird sich zeigen, ob das gesetzliche Verbot für Kinder, also bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, in jedem Einzelfall durchgesetzt wird oder ob Familiengerichte den Wunsch von älteren einsichts- und urteilsfähigen Mädchen nach einem chirurgischen Eingriff akzeptieren, sofern diese die Rekonstruktion der Vagina und die nachfolgenden langfristigen Dilatationen nach reiflicher Überlegung ertragen bzw. erleiden wollen. Noch ist die Praxis der Familiengerichte nicht zu beurteilen.