Charlotte Schmitt-Leonardy, Max Klarmann, Elisabeth Faltinat
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Abstract
Konsensuale Verfahrenserledigungen in einem frühen Stadium des Strafverfahrens haben – tatsächlich sowie durch normative Erweiterungen – an Bedeutung gewonnen. Insbesondere bei der Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen gemäß. § 153a StPO steht jedoch die Art und Weise dieser Erledigung infrage. Diese wird ohne Beweisaufnahme in einem von Informalität geprägten Kommunikationsraum verhandelt, der Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidigung einen erheblichen Gestaltungsspielraum bei der Mitbestimmung des Verhandlungsergebnisses ermöglicht. Individuelle Kompetenzen der Verfahrensbeteiligten erlangen in Ermangelung formeller Strukturen erhöhte Relevanz.
Trotz signifikanter empirischer Forschung seit der Einführung des § 153a StPO im Jahr 1974 ist Forschungsbedarf erkennbar, der eine neue Perspektive auf privilegierte Zugänge zur Anwendungspraxis der Norm und die bestimmenden Faktoren des der Einstellung zugrundeliegenden Narrativs erwarten lässt. Die Ergebnisse könnten dann in den größeren Kontext der Akzeptanz strafrechtlicher Entscheidungen und deren Interdependenz mit den Zugängen zum Strafrecht gestellt werden.