{"title":"Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) als alternative Form der Unternehmensfinanzierung","authors":"Petra Buck-Heeb","doi":"10.1515/zgr-2024-0014","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"431Die Schwarmfinanzierung stellt international gesehen kein bloßes Nischenprodukt mehr dar. Markant ist daher, dass im November 2023 in Europa die Übergangsfrist für die Anwendung der Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP-VO) abgelaufen ist. Diese Regelungen gehen jetzt grds. den jeweiligen nationalen Bestimmungen vor. Sowohl die europäische als auch die nationale Gesetzgebung bzgl. Crowdlending und Crowdinvesting weisen jedoch einige Unklarheiten und dogmatische Unstimmigkeiten auf. Deren Behebung dient nicht nur der Etablierung dieser alternativen Finanzierungsform als Instrument der Unternehmensfinanzierung, sondern auch dem Anlegerschutz.","PeriodicalId":484926,"journal":{"name":"Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht","volume":"19 3","pages":"431 - 456"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2024-06-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht","FirstCategoryId":"0","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/zgr-2024-0014","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
431Die Schwarmfinanzierung stellt international gesehen kein bloßes Nischenprodukt mehr dar. Markant ist daher, dass im November 2023 in Europa die Übergangsfrist für die Anwendung der Schwarmfinanzierungsverordnung (ECSP-VO) abgelaufen ist. Diese Regelungen gehen jetzt grds. den jeweiligen nationalen Bestimmungen vor. Sowohl die europäische als auch die nationale Gesetzgebung bzgl. Crowdlending und Crowdinvesting weisen jedoch einige Unklarheiten und dogmatische Unstimmigkeiten auf. Deren Behebung dient nicht nur der Etablierung dieser alternativen Finanzierungsform als Instrument der Unternehmensfinanzierung, sondern auch dem Anlegerschutz.