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Abstract
Das Mutterschutzrecht beinhaltet im Wesenskern zwar Schutzvorschriften für schwangere Frauen, gilt aber in zeitlich abgrenzbaren Zeiträumen in rechtlicher Hinsicht auch für die Zeit nach der Entbindung, das heißt, es existieren Schutzfristen nach der Entbindung. Aber auch das Stillen ist gesondert geschützt. Je nach Art des Schutzgedankens muss hier in rechtlicher Hinsicht allerdings zwischen einem betrieblichen Beschäftigungsverbot und einem Freistellungsanspruch unterschieden werden.