Constantin Römmelt, Meike Hiddemann, Kerstin Köhler, F. Köhler
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Abstract
Zusammenfassung Geschätzte 150000–200000 herzinsuffiziente Patient*innen in Deutschland haben seit 2022 durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Anspruch auf eine telemedizinische Mitbetreuung. Aktuell sind KI-Anwendungen (KI: künstliche Intelligenz) in der kardiovaskulären Telemedizin für die Regelversorgung nicht zulässig. Die Anwendung von KI könnte jedoch helfen, die Vorhersagegenauigkeit der etablierten telemedizinischen Sensorik durch Mustererkennung unter Einbeziehung multipler Datenquellen zu verbessern. Zudem befinden sich neue KI-basierte Biomarker in der Entwicklung, um in der telemedizinischen Sensorik eingesetzt zu werden. Vielversprechend erscheint dabei der Ansatz der Stimmanalyse zur Erkennung einer pulmonalen Kongestion. KI-basierte Entscheidungsunterstützungssysteme könnten zukünftig dabei helfen, den Befundungsprozess im Telemedizinzentrum zu optimieren. Large-Language-Modelle bieten das Potenzial, zukünftig die Befunderstellung zu unterstützen. Die Forschung zur digitalen Medizin bedarf klarer Rahmenbedingungen, um neue KI-basierter Technologien im Gesundheitswesen in der Patientenanwendung prüfen zu können.