Jenseits des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung

Der Staat Pub Date : 2023-07-01 DOI:10.3790/staa.62.3.373
Paulina Starski
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Abstract

Der Beitrag setzt sich mit parlamentarischen Mitwirkungsbefugnissen bei der Kündigung völkerrechtlicher Verträge sowie im Rahmen von soft law-Prozessen in der deutschen Verfassungsordnung auseinander. Es werden – unter Zuhilfenahme rechtsvergleichender Erkenntnisse – verschiedene gemeinsame normativ angebundene Argumentationstopoi untersucht, die in beiden Fällen – jedenfalls in bestimmten Konstellationen – für eine extensivere parlamentarische Partizipation, als sie derzeit in der Staatspraxis wahrnehmbar ist, streiten. Als zentrale normative Momente erweisen sich in diesem Zusammenhang der inter alia grundrechtlich fundierte Vorbehalt des Gesetzes sowie die Wesentlichkeitslehre. Die Idee des „exekutiven Kündigungsprimats“, die in der Rechtsprechung des BVerfG Rückhalt findet, erscheint verfassungsrechtlich nicht überzeugend. Auch die Partizipation an soft law-Prozessen kann nicht ohne Weiteres dem exekutiven Prärogativbereich zugeordnet werden.
超越行政自主权的核心
这一贡献赋予了德国宪法制度的议会权力,既有权终止国际条约,又有权参与软法律程序。利用法律领域的比较,他们探讨了用各种共同标准所建立的各种争论,这些争论——至少在某些议会观点上——加剧了民众在实际生活中日益增加的议会参与。事实表明,对阿托品的概念制定是基于法律基础的保留和概念核心。nanj团队称为“执行处决处决”的想法在法律层面上似乎并不可信。参与软法律进程也无法轻易地被赋予行政自主权力。
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