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Abstract
Nachhaltigkeit wurde als »Gedanke des Maßhaltens im Interesse der langfristigen Ressourcenschonung« beschrieben. Trotz der weltweiten Verbreitung des Konzepts über die Disziplinen hinweg ist sein rechtlicher Gehalt bis heute umstritten. Auf der Grundlage das Klimaschutzvölkerrechts operationalisiert dieser Beitrag Nachhaltigkeit für die Rechtswissenschaften: Nachhaltigkeit wird als Verfahren verstanden und damit als Prozess zur Einhaltung einer völkerrechtlich gesetzten, ökologischen Grenze. Beispielhaft für dieses Verständnis setzt das Pariser Übereinkommen von 2015 nationales Recht und Völkerrecht in ein prozedurales Verhältnis zueinander; diese Lesart findet sich auch im Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 wieder.