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Abstract
Das personalisierte Verhältniswahlsystem, das in der Bundesrepublik seit 1953 besteht, ist durch vier zusammenhängende Merkmale bestimmt: die im Normalfall hälftige Aufteilung von direkt gewählten Wahlkreisabgeordneten und Listenmandaten, die Einpersonenwahlkreise, das Zweistimmensystem und die Fünfprozent-Sperrklausel. Mit der Auffächerung des Parteiensystems haben sich die Funktionsbedingungen dieses Systems erschwert. Die Folgen waren einerseits eine wachsende Zahl von Überhangmandaten, die in Verbindung mit den 2013 eingeführten Ausgleichsmandaten zu einer immensen Vergrößerung des Bundestags führten. Andererseits fielen durch die Sperrklausel immer mehr Stimmen unter den Tisch. Unabhängig davon birgt das Zweistimmensystem generelle Probleme, weil es schwer verständlich ist und unter dem Gesichtspunkt der Personalisierung eher schadet als nutzt. Ob nach der eineinhalb Jahrzehnte währenden jüngeren Geschichte gescheiterter oder ausgebliebener Reformen eine Neuordnung gelingt, die zumindest die vordringlichen Probleme löst, ist fraglich.