{"title":"Richtlinien- und wettbewerbskonforme Auslegung bestimmter Verbote unlauterer Handelspraktiken im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz","authors":"J. Glöckner","doi":"10.15375/zwer-2022-0405","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Im Gefolge der Landwirtschaftskrise 2014/15 forcierte das Europäische Parlament ein bereits laufendes, Lieferketten und nachfragebedingte Abhängigkeiten allgemein adressierendes Gesetzgebungsverfahren. Als Ergebnis wurde im Jahr 2019, gestützt auf die besondere Agrarkompetenz des Art. 43 Abs. 2 AEUV, die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelerzeugerkette (UHP-Richtlinie) erlassen. Der deutsche Gesetzgeber setzte die Richtlinie im Agrarorganisationen- und-Lieferketten-Gesetz um. Von der im Rahmen der Mindestharmonisierung geschaffenen Möglichkeit weiterreichender Umsetzung wurde an mehreren Stellen Gebrauch gemacht. Es kommt hinzu, dass weder die nach außerordentlich kurzem Gesetzgebungsverfahren erlassene Richtlinie noch das deutsche Umsetzungsgesetz Gelegenheit hatten, begrifflich und legistisch zu reifen. Unklarheiten bei der Reichweite der besonderen Verhaltensnormen bedürfen daher der Auflösung. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend im Anschluss an eine Grundlegung (I.), in welcher die Entstehung der neuen Vorschriften zusammengefasst (I.1.) und die wirtschaftliche Ausgangsproblematik erläutert werden (I.2.), auf die Art. 3 UHP-Richtlinie zugrundeliegenden Schadenstheorien (II.) und deren Konsequenzen für die Anwendung der zusätzlichen Verbotstatbestände (III.) eingegangen. Abgeschlossen wird der Beitrag durch zusammenfassende Thesen (IV.)","PeriodicalId":176810,"journal":{"name":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","volume":"54 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2022-12-05","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.15375/zwer-2022-0405","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Zusammenfassung Im Gefolge der Landwirtschaftskrise 2014/15 forcierte das Europäische Parlament ein bereits laufendes, Lieferketten und nachfragebedingte Abhängigkeiten allgemein adressierendes Gesetzgebungsverfahren. Als Ergebnis wurde im Jahr 2019, gestützt auf die besondere Agrarkompetenz des Art. 43 Abs. 2 AEUV, die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelerzeugerkette (UHP-Richtlinie) erlassen. Der deutsche Gesetzgeber setzte die Richtlinie im Agrarorganisationen- und-Lieferketten-Gesetz um. Von der im Rahmen der Mindestharmonisierung geschaffenen Möglichkeit weiterreichender Umsetzung wurde an mehreren Stellen Gebrauch gemacht. Es kommt hinzu, dass weder die nach außerordentlich kurzem Gesetzgebungsverfahren erlassene Richtlinie noch das deutsche Umsetzungsgesetz Gelegenheit hatten, begrifflich und legistisch zu reifen. Unklarheiten bei der Reichweite der besonderen Verhaltensnormen bedürfen daher der Auflösung. Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend im Anschluss an eine Grundlegung (I.), in welcher die Entstehung der neuen Vorschriften zusammengefasst (I.1.) und die wirtschaftliche Ausgangsproblematik erläutert werden (I.2.), auf die Art. 3 UHP-Richtlinie zugrundeliegenden Schadenstheorien (II.) und deren Konsequenzen für die Anwendung der zusätzlichen Verbotstatbestände (III.) eingegangen. Abgeschlossen wird der Beitrag durch zusammenfassende Thesen (IV.)