{"title":"Die Modernisierung des deutschen Personengesellschaftsrechts: Anregungen für das koreanische Recht","authors":"Y. Choi","doi":"10.38133/cnulawreview.2023.43.2.63","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Das im August 2021 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung verfolgt das neue Gesetz die folgenden fünf Ziele: 1) Konsolidierung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), 2) Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, 3) Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, 4) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und 5) Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften. Der wesentliche Inhalt des MoPeG kann wie folgt zusammengefasst werden: 1) Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR, 2) Registrierung der GbR, 3) Regelung des Beschlussmängelrechts der Personenhandelsgesellschaften und 4) Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die Angehörigen Freier Berufe. Es ist u.a. bemerkenswert, dass sich durch das MoPeG das grundlegende Verständnis über die Rechtsnatur der GbR ändert und die Registrierung der GbR ermöglicht wird. Folgerichtig ändert sich die Vermögenszuordnung der GbR und das Gesamthandsprinzip wird aufgegeben. Der Verfasser stellt die wesentlichen Änderungen durch das MoPeG vor und untersucht sie insbesondere mit Blick auf ihre Anregungen für das koreanische Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das auf die societas nach dem römischen Recht zurückgeht.","PeriodicalId":288398,"journal":{"name":"Institute for Legal Studies Chonnam National University","volume":"89 6","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-05-31","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Institute for Legal Studies Chonnam National University","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.38133/cnulawreview.2023.43.2.63","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Das im August 2021 verkündete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Nach der Gesetzesbegründung verfolgt das neue Gesetz die folgenden fünf Ziele: 1) Konsolidierung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), 2) Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, 3) Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, 4) Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und 5) Herstellung von Rechtssicherheit bei Beschlussmängelstreitigkeiten von Personenhandelsgesellschaften. Der wesentliche Inhalt des MoPeG kann wie folgt zusammengefasst werden: 1) Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR, 2) Registrierung der GbR, 3) Regelung des Beschlussmängelrechts der Personenhandelsgesellschaften und 4) Öffnung der Personenhandelsgesellschaften für die Angehörigen Freier Berufe. Es ist u.a. bemerkenswert, dass sich durch das MoPeG das grundlegende Verständnis über die Rechtsnatur der GbR ändert und die Registrierung der GbR ermöglicht wird. Folgerichtig ändert sich die Vermögenszuordnung der GbR und das Gesamthandsprinzip wird aufgegeben. Der Verfasser stellt die wesentlichen Änderungen durch das MoPeG vor und untersucht sie insbesondere mit Blick auf ihre Anregungen für das koreanische Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, das auf die societas nach dem römischen Recht zurückgeht.