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Abstract
Im Bereich der Personenschaden weisen die europaischen Rechtsordnungen recht unterschiedliche Ausgleichssysteme auf: Uberwiegend verandern die Sozialleistungen nicht die schadenersatzrechtliche Zurechnung, da den Sozialversicherungstragern gegen den Haftenden Ruckgriffsanspruche zustehen. Insbesondere in Skandinavien wird jedoch das Schadenersatzrecht durch das Sozialversicherungsrecht verdrangt, sodass es zu einer weitgehenden Befreiung der verantwortlichen Schadiger kommt. Diese Unterschiede scheinen einer Harmonisierung der Ausgleichssysteme in Europa entgegenzustehen, doch eine Uberbruckung der Differenzen ist moglich. Fundstelle: Koziol, Ausgleich von Personenschaden. Rechtsvergleichende Anregungen fur das Zusammenspiel von Schadenersatz- und Versicherungsrecht, ALJ 2/2015, 186–195 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/48).