{"title":"Relationale Demokratie. Das verfassungsrechtliche Demokratieprinzip und gerechte Staatlichkeit in Deutschland","authors":"Cara Röhner","doi":"10.3224/FEMINAPOLITICA.V27I2.04","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Trotz 100 Jahre Frauenwahlrecht hält die Unterrepräsentation von Frauen in den Parlamenten und anderen staatlichen Institutionen weiterhin an. In der Verfassungswissenschaft wird die Unterrepräsentation von Frauen jedoch nicht zu den relevanten demokratischen Defiziten gezählt, sie bleibt schlicht unerwähnt. Dieser Befund einer De-Thematisierung folgt aus dem individualisierenden Demokratieverständnis des liberalen Repräsentationsmodells. Dieses begreift Staatsbürger*innen als freie und gleiche Rechtssubjekte unabhängig von ihrer sozialen Verortung. Eine solch abstrakt-formale Perspektive bietet jedoch keinen Maßstab für gerechte Staatlichkeit und hat dementsprechend kein Vokabular für die Thematisierung von gesellschaftlichen Achsen der Ungleichheit entwickelt. Dies führt dazu, dass eine individualisierende Interpretation des Demokratieprinzips dominiert, die faire Repräsentation durch gesetzliche Inklusionsmechanismen – Quoten, paritätische Wahlgesetze, Wahlrechtsreformen – als Beeinträchtigung anstatt als Verwirklichung des Demokratieprinzips erscheinen lässt. Dieser herrschenden Perspektive sollen drei relationale Ansätze entgegengesetzt werden: Anne Phillips Politik der Präsenz, Blanca Rodríguez-Ruiz’ und Ruth Rubio-Maríns paritätische Demokratie und Silke Ruth Laskowskis effektive Einflussnahme. Mit diesen lässt sich eine relationale Interpretation des Demokratieprinzips als Basis gerechter Staatlichkeit entwickeln. Diese bietet ein Interpretationsrepertoire, um die politischen Parteien gesetzlich auf eine geschlechtergerechten Nominierung für alle staatlichen, nicht nur die legislativen, Ämter zu verpflichten.","PeriodicalId":403131,"journal":{"name":"100 Jahre Frauenwahlrecht – Und wo bleibt die Gleichheit?","volume":"78 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2018-11-16","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"100 Jahre Frauenwahlrecht – Und wo bleibt die Gleichheit?","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.3224/FEMINAPOLITICA.V27I2.04","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Trotz 100 Jahre Frauenwahlrecht hält die Unterrepräsentation von Frauen in den Parlamenten und anderen staatlichen Institutionen weiterhin an. In der Verfassungswissenschaft wird die Unterrepräsentation von Frauen jedoch nicht zu den relevanten demokratischen Defiziten gezählt, sie bleibt schlicht unerwähnt. Dieser Befund einer De-Thematisierung folgt aus dem individualisierenden Demokratieverständnis des liberalen Repräsentationsmodells. Dieses begreift Staatsbürger*innen als freie und gleiche Rechtssubjekte unabhängig von ihrer sozialen Verortung. Eine solch abstrakt-formale Perspektive bietet jedoch keinen Maßstab für gerechte Staatlichkeit und hat dementsprechend kein Vokabular für die Thematisierung von gesellschaftlichen Achsen der Ungleichheit entwickelt. Dies führt dazu, dass eine individualisierende Interpretation des Demokratieprinzips dominiert, die faire Repräsentation durch gesetzliche Inklusionsmechanismen – Quoten, paritätische Wahlgesetze, Wahlrechtsreformen – als Beeinträchtigung anstatt als Verwirklichung des Demokratieprinzips erscheinen lässt. Dieser herrschenden Perspektive sollen drei relationale Ansätze entgegengesetzt werden: Anne Phillips Politik der Präsenz, Blanca Rodríguez-Ruiz’ und Ruth Rubio-Maríns paritätische Demokratie und Silke Ruth Laskowskis effektive Einflussnahme. Mit diesen lässt sich eine relationale Interpretation des Demokratieprinzips als Basis gerechter Staatlichkeit entwickeln. Diese bietet ein Interpretationsrepertoire, um die politischen Parteien gesetzlich auf eine geschlechtergerechten Nominierung für alle staatlichen, nicht nur die legislativen, Ämter zu verpflichten.