{"title":"Mitgegangen – mitgehangen? Die Beteiligung an gefährlichen Gruppen i.S.d. § 184j StGB","authors":"Stefanie Bock","doi":"10.5771/9783748908692-49","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Silvesternacht 2015/2016 ist mittlerweile zum Inbegriff kollektiver, geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen geworden. Nach Informationen von „Der Spiegel“ berichteten allein in Köln 661 Frauen, Opfer von sexuellen Übergriffen geworden zu sein; insgesamt seien bei den Kölner Justizbehörden 1.304 Anzeigen eingegangen, die neben Sexualdelikten insbesondere Diebstahlsund Raubtaten zum Gegenstand hatten. Nach Einschätzung der Bundespolizei haben die betroffenen Frauen einen wahren „Spießrutenlauf durch die stark alkoholisierten Männermassen“ durchlaufen müssen.1 Dies im Zusammenhang mit einer nachdrücklichen medialen Berichterstattung ließ in der Öffentlichkeit den Ruf nach schnellen strafrechtlichen Sanktionen laut werden. Selbst die Kanzlerin schaltete sich ein und verlangte „nach einer harten Antwort des Rechtsstaats“.2 Gemessen an diesen hohen Erwartungen fiel die tatsächliche Bilanz der Strafjustiz eher enttäuschend aus: die Kölner Staatsanwaltschaft hat nur gegen 52 Personen Anklage erhoben; in 32 Fällen kam es zu Verurteilungen, die sich aber überwiegend auf Eigentumsund Vermögensdelikte bezogen, nicht hingegen auf sexuelle Übergriffe. Der Sprecher des Amtsgerichts Köln führte dieses „ernüchternd[e]“ Ergebnis auf die „tumultartige SituatiI.","PeriodicalId":130562,"journal":{"name":"Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kollektivierung als Herausforderung für das Strafrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748908692-49","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die Silvesternacht 2015/2016 ist mittlerweile zum Inbegriff kollektiver, geschlechtsspezifischer Gewalthandlungen geworden. Nach Informationen von „Der Spiegel“ berichteten allein in Köln 661 Frauen, Opfer von sexuellen Übergriffen geworden zu sein; insgesamt seien bei den Kölner Justizbehörden 1.304 Anzeigen eingegangen, die neben Sexualdelikten insbesondere Diebstahlsund Raubtaten zum Gegenstand hatten. Nach Einschätzung der Bundespolizei haben die betroffenen Frauen einen wahren „Spießrutenlauf durch die stark alkoholisierten Männermassen“ durchlaufen müssen.1 Dies im Zusammenhang mit einer nachdrücklichen medialen Berichterstattung ließ in der Öffentlichkeit den Ruf nach schnellen strafrechtlichen Sanktionen laut werden. Selbst die Kanzlerin schaltete sich ein und verlangte „nach einer harten Antwort des Rechtsstaats“.2 Gemessen an diesen hohen Erwartungen fiel die tatsächliche Bilanz der Strafjustiz eher enttäuschend aus: die Kölner Staatsanwaltschaft hat nur gegen 52 Personen Anklage erhoben; in 32 Fällen kam es zu Verurteilungen, die sich aber überwiegend auf Eigentumsund Vermögensdelikte bezogen, nicht hingegen auf sexuelle Übergriffe. Der Sprecher des Amtsgerichts Köln führte dieses „ernüchternd[e]“ Ergebnis auf die „tumultartige SituatiI.