{"title":"Entflechtung und Zentralisierung. Paradigmen des Verhältnisses zwischen Bund und Ländern in Österreich","authors":"Peter Bussjäger, C. Schramek","doi":"10.5771/9783748901174-329","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der Jahresbericht 20181 der beiden Autoren stellte die Pläne der neuen österreichischen Bundesregierung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern vor. Diese wollte nach ihren eigenen Aussagen „an ihren Taten gemessen“ werden. Ein Jahr später liegen nunmehr einige „Taten“ in der Umsetzung des Regierungsprogramms vor, die im gegenständlichen Beitrag im Hinblick auf die Auswirkungen auf das österreichische föderale System näher analysiert werden. Das Ergebnis ist, so viel kann vorweggenommen werden, ein differenziertes. Im Zuge der nachstehenden Ausführungen wird die Umsetzung mehrerer Projekte untersucht, die bereits im Jahrbuch 2018 Gegenstand des Beitrags der beiden Autoren waren: Die Änderung der Bundesverfassung mit dem Ziel (insbesondere) einer Entflechtung der Kompetenzverteilung (nachfolgend 2.1), die Reform der Organisation der Sozialversicherungen in Österreich (2.2) sowie die Einrichtung neuer zentralisierter Agenturen (2.3). Darüber hinaus wird unter dem Titel „Weitere föderale Konfliktlinien“ das Verhältnis zwischen dem Bund und den subnationalen Gebietskörperschaften (2.4) untersucht, wo sich im abgelaufenen Jahr vor allem im Bereich der Migrationspolitik neue Konfliktfelder zwischen der Bundesregierung und den Ländern/Gemeinden eröffnet haben. Ebenso darf vorweggenommen werden, dass eine Prognose, vor dem Hintergrund der kurzfristig im Mai 2019 aufgetretenen Regierungskrise und den damit verbundenen, im Herbst 2019 angepeilten Neuwahlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Dementsprechend sind auch die nachfolgenden Ausführungen vor dem Hintergrund zu lesen, dass die Fortführung bzw. Umsetzung einzelner Projekte vom Ausgang der kommenden Nationalratswahl abhängt.","PeriodicalId":178344,"journal":{"name":"Jahrbuch des Föderalismus 2019","volume":"52 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-09-26","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Jahrbuch des Föderalismus 2019","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748901174-329","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Der Jahresbericht 20181 der beiden Autoren stellte die Pläne der neuen österreichischen Bundesregierung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern vor. Diese wollte nach ihren eigenen Aussagen „an ihren Taten gemessen“ werden. Ein Jahr später liegen nunmehr einige „Taten“ in der Umsetzung des Regierungsprogramms vor, die im gegenständlichen Beitrag im Hinblick auf die Auswirkungen auf das österreichische föderale System näher analysiert werden. Das Ergebnis ist, so viel kann vorweggenommen werden, ein differenziertes. Im Zuge der nachstehenden Ausführungen wird die Umsetzung mehrerer Projekte untersucht, die bereits im Jahrbuch 2018 Gegenstand des Beitrags der beiden Autoren waren: Die Änderung der Bundesverfassung mit dem Ziel (insbesondere) einer Entflechtung der Kompetenzverteilung (nachfolgend 2.1), die Reform der Organisation der Sozialversicherungen in Österreich (2.2) sowie die Einrichtung neuer zentralisierter Agenturen (2.3). Darüber hinaus wird unter dem Titel „Weitere föderale Konfliktlinien“ das Verhältnis zwischen dem Bund und den subnationalen Gebietskörperschaften (2.4) untersucht, wo sich im abgelaufenen Jahr vor allem im Bereich der Migrationspolitik neue Konfliktfelder zwischen der Bundesregierung und den Ländern/Gemeinden eröffnet haben. Ebenso darf vorweggenommen werden, dass eine Prognose, vor dem Hintergrund der kurzfristig im Mai 2019 aufgetretenen Regierungskrise und den damit verbundenen, im Herbst 2019 angepeilten Neuwahlen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Dementsprechend sind auch die nachfolgenden Ausführungen vor dem Hintergrund zu lesen, dass die Fortführung bzw. Umsetzung einzelner Projekte vom Ausgang der kommenden Nationalratswahl abhängt.