{"title":"Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen bei Außenbereichs-Bausatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB","authors":"Christian-W. Otto","doi":"10.5771/9783748901945-197","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Außenbereichs-Bausatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB ist ein spezielles Instrument der Gemeinde, um im Außenbereich die Möglichkeit einer Bebauung zu verbessern. Diese Vorschrift ist mit dem BauROG 1998 in das Baugesetzbuch gelangt. Der Gesetzgeber hatte sie trotz der gegenteiligen Empfehlungen der Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuches1 im Gesetz belassen. Zuletzt hat er sie an die Seveso-III-Richtlinie angepasst. Die Frage nach Abgrenzung und Anwendungen der Außenbereichssatzung erlaubt drei Themenblöcke zu bilden, in denen sich wesentliche rechtliche Aspekte dieser Bausatzung betrachten lassen:","PeriodicalId":350500,"journal":{"name":"Schaffung von Bauland","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Schaffung von Bauland","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748901945-197","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die Außenbereichs-Bausatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB ist ein spezielles Instrument der Gemeinde, um im Außenbereich die Möglichkeit einer Bebauung zu verbessern. Diese Vorschrift ist mit dem BauROG 1998 in das Baugesetzbuch gelangt. Der Gesetzgeber hatte sie trotz der gegenteiligen Empfehlungen der Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuches1 im Gesetz belassen. Zuletzt hat er sie an die Seveso-III-Richtlinie angepasst. Die Frage nach Abgrenzung und Anwendungen der Außenbereichssatzung erlaubt drei Themenblöcke zu bilden, in denen sich wesentliche rechtliche Aspekte dieser Bausatzung betrachten lassen: