Das Verhältnis zwischen Reichs- und Landesgesetzen im Alten Reich

F. Dorn
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Abstract

In jedem Staatswesen, das sich aus mehreren mit staatlicher Hoheitsgewalt ausgestatteten Gliedern zusammensetzt, steht in Frage, wie die Ausübung der Staatsgewalt und nicht zuletzt die Gesetzgebung zwischen den Gliedern und der ihnen übergeordneten Gesamtheit verteilt ist bzw. verteilt werden soll. Es geht dabei darum, das Verhältnis zweier grundlegender Gesetzgebungsziele zu einander festzulegen: Soll die in erster Linie dem Gesamtstaat obliegende Aufgabe der Herstellung von Rechtseinheit und möglichst gleicher oder gleichartiger Lebensverhältnisse im Vordergrund stehen oder das Anliegen der Gliedstaaten, bei der Gesetzgebung auf regionale Unterschiede und Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können und sie gerade nicht einer einheitlichen Lösung unterzuordnen, oder sollen beide Anliegen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden? Für die Bundesrepublik Deutschland hat das Grundgesetz die Aufgabenverteilung in Artt. 30, 70 – 74, 109 Abs. 4 GG geregelt. Nach Art. 30 GG steht den Ländern die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt. Dementsprechend wird ihnen in Art. 70 Abs. 1 GG auch das Recht der Gesetzgebung zugesprochen, soweit das Grundgesetz nicht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zuweist. Dies wird in Art. 70 Abs. 2 GG dahin präzisiert, dass sich die Abgrenzung zwischen der Bundesund der Landeskompetenz nach den Vorschriften über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung bemisst. In den in Art. 73 Abs. 1 GG aufgeführten Materien hat der Bund das ausschließliche Gesetzgebungsrecht mit der Folge, dass die Länder in diesen Bereichen überhaupt nur zur Gesetzgebung befugt sind, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt werden (Art. 71 GG). Die Regelungsgebiete der konkurrierenden Gesetzgebung sind in I.
是帝国和各个国家法律之间的关系
每一个由国家管辖的几个成员组成的国家,都会对国家行使权力的方式提出质疑,更重要的是,对于机构和更高层面上的事务以及立法应如何分配。它们是建立两个基本的立法目标之间的关系:应当主要在Gesamtstaat变得平等,冻结生产Rechtseinheit责任,或gleichartiger生活问题或关切的联邦成员国在立法的过程中,区域差异和特点能够考虑到她现在不服从统一的解决方案,或者我们应该都关注转移到了一个均衡的问题吗?德国联邦德国宪法规定了阿特区第30、70、74号、109段4段的责任分配。根据第30条“GG”国家有权行使国家权力和履行国家责任,但德国宪法并未规定或允许不同的规则。根据这一定律,第70段第1段也将立法权力赋予了议会,但德国《宪法》拒绝立法赋予联邦权力。这条条约丰富了第70段第2段,规定了联邦和国家主权之间的界限在73款第1款所列材料中,联邦立法具有独有的立法权力,只有在联邦法律明文授权的情况下,各国才能在上述领域立法(第71款)。竞争立法的规范区域在I。
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