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Abstract
Der vorliegende Beitrag beschaftigt sich mit den Informations- und Mitwirkungsrechten der nationalen Parlamente an der europaischen Gesetzgebung. Die Einflussmoglichkeiten der nationalen Parlamente auf die Tatigkeiten der EU wurden im Rahmen eines Subsidiaritatskontrollmechanismus, der mit dem Vertrag von Lissabon eingefuhrt wurde, ausgeweitet. Ziel dieses Mechanismus ist es, das Zusammenwirken der EU-Institutionen und der nationalen Parlamente zu starken und den nationalen Akteuren die Moglichkeit zu geben, zu uberprufen, ob neue Legislativvorschlage der EU mit den Grundsatzen der Subsidiaritat und der Verhaltnismasigkeit vereinbar sind. Im Besonderen geht die Verfasserin hierbei auf die Wahrnehmung dieser Mitwirkungsrechte durch das osterreichische Parlament ein.