{"title":"Höranlagen in Aufzügen: Top oder Flop? Wie sensorisch barrierefreie Notrufanlagen beschaffen sein müssen","authors":"C. Ruhe","doi":"10.51202/2363-8125-2018-3-18","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die europäische Norm EN 81-70 regelt die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen. Solche Europa-Normen sind in allen Ländern der Europäischen Union anzuwenden, gehen also den DIN-Normen vor. Die Erstellung solcher Normen und die Abstimmung von Feinheiten dauern naturgemäß deutlich länger als bei einer nationalen Norm und sind entsprechend schwieriger. Deshalb ist man glücklich darüber, wenn ein Abschnitt ohne lange Diskussionen abgeschlossen werden kann. Weil in Normenausschüssen üblicherweise keine oder nur wenige Menschen mit Behinderungen mitarbeiten, wird dann bisweilen auch an deren Notwendigkeiten vorbei entschieden. Kritisch werden solche Fehl-Entscheidungen dann, wenn es um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben geht. Während sich die Ausschuss-Mitglieder die Schwierigkeiten bei motorischen Einschränkungen und auch bei solchen des Sehens (zum Beispiel durch Augenschließen) recht gut vorstellen können, ist das Vorstellungsvermögen in Bezug auf Schwerhörigkeit und Taubheit sehr begrenzt. Deshalb sind in der jetzt geltenden Norm-Fassung vom März 2017 Festlegungen für den Notfall enthalten, welche für hörgeschädigte und insbesondere für taube Menschen keine Hilfe darstellen. Dagegen hat man das Zwei-Sinne-Prinzip völlig außer Acht gelassen. Somit stellt diese Norm keine allgemein anerkannte Regel der Technik dar.\n Diese Metadaten wurden zur Verfügung gestellt von der Literaturdatenbank RSWB®plus","PeriodicalId":134284,"journal":{"name":"Bauen Plus","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Bauen Plus","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.51202/2363-8125-2018-3-18","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die europäische Norm EN 81-70 regelt die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen. Solche Europa-Normen sind in allen Ländern der Europäischen Union anzuwenden, gehen also den DIN-Normen vor. Die Erstellung solcher Normen und die Abstimmung von Feinheiten dauern naturgemäß deutlich länger als bei einer nationalen Norm und sind entsprechend schwieriger. Deshalb ist man glücklich darüber, wenn ein Abschnitt ohne lange Diskussionen abgeschlossen werden kann. Weil in Normenausschüssen üblicherweise keine oder nur wenige Menschen mit Behinderungen mitarbeiten, wird dann bisweilen auch an deren Notwendigkeiten vorbei entschieden. Kritisch werden solche Fehl-Entscheidungen dann, wenn es um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben geht. Während sich die Ausschuss-Mitglieder die Schwierigkeiten bei motorischen Einschränkungen und auch bei solchen des Sehens (zum Beispiel durch Augenschließen) recht gut vorstellen können, ist das Vorstellungsvermögen in Bezug auf Schwerhörigkeit und Taubheit sehr begrenzt. Deshalb sind in der jetzt geltenden Norm-Fassung vom März 2017 Festlegungen für den Notfall enthalten, welche für hörgeschädigte und insbesondere für taube Menschen keine Hilfe darstellen. Dagegen hat man das Zwei-Sinne-Prinzip völlig außer Acht gelassen. Somit stellt diese Norm keine allgemein anerkannte Regel der Technik dar.
Diese Metadaten wurden zur Verfügung gestellt von der Literaturdatenbank RSWB®plus