Eigentumsschutz und Verkehrsschutz bei Kunstgegenständen im österreichischen Kollisions- und Privatrecht

S. Arnold
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Abstract

Beim Erwerb von Kunstgegenstanden muss das Recht in seiner sozialen Steuerungsfunktion einen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz schaffen: Im Interesse der Eigentumer – einschlieslich der Erben ursprunglicher Eigentumer – liegt die Aufrechterhaltung der Ursprungsposition; im Interesse potentieller Erwerber liegt eine bestandskraftige Neuordnung der Eigentumsposition zu ihren Gunsten. Zugleich kann das Privatrecht auch offentliche Anliegen integrieren – sicher die Schaffung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, vielleicht aber auch Allgemeinwohlbelange wie das offentliche Interesse an der offentlichen Sichtbarkeit bedeu-tender Kunstwerke. Die erste Weichenstellung fur das sachenrechtliche Schicksal von Kunstgegenstanden stellt das internationale Privatrecht. Uber die abschliesende Eigentumszuordnung entscheidet dann das jeweils anwendbare materielle Sachenrecht. Das osterreichische Kollisionsrecht bewirkt ebenso wie das osterreichische Sachenrecht de lege lata einen angemessenen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz. Im osterreichischen Internationalen Sachenrecht ist auch bei Kunstgegenstanden gem § 31 Abs 1 IPRG an die lex rei sitae anzuknupfen. § 7 IPRG ermoglicht eine angemessene Behandlung der daraus resultierenden Probleme des Statutenwechsels. Auch der Vindikationsanspruch und seine Verjahrung unterliegen im osterreichischen Kollisionsrecht der lex rei sitae. Im osterreichischen Sachenrecht bewirken die §§ 367 und 368 ABGB einen angemessenen Ausgleich von Eigentumsschutz und Verkehrsschutz, wenn man die in § 368 Abs 2 ABGB angelegten Nachforschungsobliegenheiten fruchtbar werden lasst. So kann das Sachenrecht auch dazu beitragen, dass die Erwerber von Kunstgegenstanden besondere Sorgfalt walten lassen und in Zweifelsfallen die Provenienz der Werke erforschen. Dieser Ansatz lasst auch eine rechtsfortbildende Beweislastumkehr bezuglich der Gutglaubigkeit entbehrlich werden. Die Regeln der Ersitzung schaffen auch bei Kunstgegenstanden einen erganzenden Verkehrsschutz, der zum Rechtsfrieden beitragt. Schlieslich verhindert die Unverjahrbarkeit des Vindikationsanspruchs die dogmatisch, rechtspolitisch und verfassungsrechtlich zweifelhafte Verfestigung eines Eigentums ohne Sachherrschaft.
奥地利冲突和隐私权中的艺术品产权保护和安保
在购置艺术品时,法律在其社会管制职能中必须对财产的保护和运输保护做出平衡:为了财产继承者(包括继承财产的人)的利益,我们必须维持原状;这样的购水者的利益是对土地平衡的适应。与此同时,私有法律也可以包含表面的关切——当然是建立法律和法律的保障,但也可能包括对工作的隐喻性作品的公共利益等公共利益问题。艺术品作对的法律命运的第一次决定体现了国际法律。这就决定了适用的人身权利分配复活节摩擦法与复活节复活节法律一样要形成充分的财产保护和交通保护补偿。在osterreichischen国际Sachenrecht也是Kunstgegenstanden gem§31卷1 IPRG给莱克斯檀sitae anzuknupfen .§7 IPRG ermoglicht进行适当处理由此产生的问题Statutenwechsels .除了讽刺之外,倒立权和他的主张权还落到东部学派的对立面。在osterreichischen Sachenrecht带来的§§367和368 ABGB适当平衡Eigentumsschutz和Verkehrsschutz只要你§368卷2 ABGB主要Nachforschungsobliegenheiten生育会让.这样,法律也能适应艺术品购者的看法,从而适应购药的人的适应。这种方法还能确保在合理的情况下,经过法律实践的不利证据逆转。根据罗马宪法的规定,即使是艺术对抗者也可以得到全面的交通保护,既能促进法律的和平。这项权利的不可持续性质严重阻碍了跨国界、凭借法律和宪法上的疑问来巩固私有财产而没有骨干的办法。
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