{"title":"Verfassungswidrigkeit des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs bei doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften","authors":"T. Kollruss","doi":"10.9785/fr-2015-1003","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Prüfung der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien (§ 9 Nr. 2a, 7 GewStG) bei Beteiligung an doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften. Dieser Aspekt ist in der wissenschaftlichen Literatur bislang noch nicht beleuchtet worden. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Gebot der Folgerichtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG). Es kann gezeigt werden, dass das internationale gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG insoweit verfassungswidrig ist, als es Schachtelbeteiligungen an ausländischen Tochterkapitalgesellschaften mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland nicht begünstigt; eine verfassungskonforme Auslegung der Norm scheidet diesbezüglich aus. Das nationale gewerbesteuerliche Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a GewStG) verstößt gegen das Gebot der Folgerichtigkeit, wenn eine Schachtelbeteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitungsort im Ausland nicht begünstigt wird. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Problematik und der unzureichenden Abgrenzungssystematik zwischen inund ausländischen Tochterkapitalgesellschaften sind die gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien dringend gesetzlich zu modifizieren. Der Beitrag zeigt hier Lösungsansätze auf. In Betracht kommt eine Zusammenfassung der nationalen und internationalen gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien in eine einheitliche Norm, welche die Schachtelprivilegierung an eine qualifizierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft anknüpfen lässt, ohne Unterscheidung zwischen inund ausländischer Rechtsform. Für Drittstaaten-Tochterkapitalgesellschaften könnten entsprechend § 2a Abs. 2a EStG weitere Regelungen eingebaut werden (Abgrenzung, Aktivitätsvorbehalte).","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"24 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2015-05-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-1003","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Prüfung der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien (§ 9 Nr. 2a, 7 GewStG) bei Beteiligung an doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften. Dieser Aspekt ist in der wissenschaftlichen Literatur bislang noch nicht beleuchtet worden. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Gebot der Folgerichtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG). Es kann gezeigt werden, dass das internationale gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG insoweit verfassungswidrig ist, als es Schachtelbeteiligungen an ausländischen Tochterkapitalgesellschaften mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland nicht begünstigt; eine verfassungskonforme Auslegung der Norm scheidet diesbezüglich aus. Das nationale gewerbesteuerliche Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a GewStG) verstößt gegen das Gebot der Folgerichtigkeit, wenn eine Schachtelbeteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitungsort im Ausland nicht begünstigt wird. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Problematik und der unzureichenden Abgrenzungssystematik zwischen inund ausländischen Tochterkapitalgesellschaften sind die gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien dringend gesetzlich zu modifizieren. Der Beitrag zeigt hier Lösungsansätze auf. In Betracht kommt eine Zusammenfassung der nationalen und internationalen gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien in eine einheitliche Norm, welche die Schachtelprivilegierung an eine qualifizierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft anknüpfen lässt, ohne Unterscheidung zwischen inund ausländischer Rechtsform. Für Drittstaaten-Tochterkapitalgesellschaften könnten entsprechend § 2a Abs. 2a EStG weitere Regelungen eingebaut werden (Abgrenzung, Aktivitätsvorbehalte).