Verfassungswidrigkeit des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs bei doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften

T. Kollruss
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Abstract

Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Prüfung der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien (§ 9 Nr. 2a, 7 GewStG) bei Beteiligung an doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften. Dieser Aspekt ist in der wissenschaftlichen Literatur bislang noch nicht beleuchtet worden. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an doppelt ansässigen Tochterkapitalgesellschaften stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien mit dem Gleichheitsgrundsatz und dem Gebot der Folgerichtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG). Es kann gezeigt werden, dass das internationale gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 7 GewStG insoweit verfassungswidrig ist, als es Schachtelbeteiligungen an ausländischen Tochterkapitalgesellschaften mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland nicht begünstigt; eine verfassungskonforme Auslegung der Norm scheidet diesbezüglich aus. Das nationale gewerbesteuerliche Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a GewStG) verstößt gegen das Gebot der Folgerichtigkeit, wenn eine Schachtelbeteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitungsort im Ausland nicht begünstigt wird. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Problematik und der unzureichenden Abgrenzungssystematik zwischen inund ausländischen Tochterkapitalgesellschaften sind die gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien dringend gesetzlich zu modifizieren. Der Beitrag zeigt hier Lösungsansätze auf. In Betracht kommt eine Zusammenfassung der nationalen und internationalen gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien in eine einheitliche Norm, welche die Schachtelprivilegierung an eine qualifizierte Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft anknüpfen lässt, ohne Unterscheidung zwischen inund ausländischer Rechtsform. Für Drittstaaten-Tochterkapitalgesellschaften könnten entsprechend § 2a Abs. 2a EStG weitere Regelungen eingebaut werden (Abgrenzung, Aktivitätsvorbehalte).
这违反宪法规定
本研究探讨与宪法审查gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegien(§9号7 . 2a, GewStG)在参加的两次Tochterkapitalgesellschaften .这方面的关注在科学文献中还未被打量。在对两家子公司的参与中,企业管理权的相容性问题,以及接下来的干扰。(第3章第1段)可能会提供给国际gewerbesteuerliche Schachtelprivileg根据§9号7 . GewStG,违宪,Schachtelbeteiligungen外国Tochterkapitalgesellschaften和地方主管在德国不是受益者;符合宪法的解释不符合此规定。国家gewerbesteuerliche Schachtelprivileg号(§9 . 2a GewStG)违反了Folgerichtigkeit如果命令德国Kapitalgesellschaft Schachtelbeteiligung一卷在国内外与Geschäftsleitungsort不会有利于.从宪法问题和外来子公司的界限有限的背景看,企业企业的税收豁免应作为一项紧急立法修改。这篇文章表明了我们的应对手段。还考虑将国家和国际企业税收特权摘要形成一个共同规范,即用税收豁免弥补有资格参加资本公司的人士,不分别无外国地位。为Drittstaaten-Tochterkapitalgesellschaften可以按照§2a . 2a Abs EStG进一步安排有关,Aktivitätsvorbehalte) .之上。(
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