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Abstract
Das Schweizer Eisenbahnrecht besteht aus sehr komplexen Bestimmungen, es geht um Anforderungen an Eisenbahnunternehmen, an Trassen und an Fahrzeugtypen, insbesondere mit Blick auf Sicherheitsanforderungen, Umweltanforderungen und Verkehrsbedürfnisse.2 Kontrolliert wird das Einhalten der Anforderungen vor allem durch Bewilligungsund sonstige Zulassungsverfahren sowie ferner mit entsprechender Überwachung in der Betriebsphase durch Audits, Betriebsprüfungen und Inspektionen. Es müssen insoweit umfangreiche Unterlagen, Sicherheitsnachweise, Sicherheitsbescheinigungen oder auch Triebfahrzeugausweise und anderes mehr erbracht werden. Zuständige Behörde für die Durchführung der Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit Sitz in Bern. Trassen sowie zugehörige Bauten und Anlagen für Eisenbahnen bedürfen als Projekte der spezifischen Zulassung durch Verfügung einer Plangenehmigung des BAV als Aufsichtsbehörde. Dessen bedarf es im Übrigen auch für die Verkehrsanlagen anderer Art, etwa für Straßenbahnlinien, Trolleybusse, manche Seilbahnen oder Hafenanlagen für die Schifffahrt sowie Landstraßen des Automobilverkehrs. Im Jahr werden durchschnittlich etwa 400 Plangenehmigungsverfahren beim BAV durchgeführt, pro Arbeitstag werden ca. zwei Verfügungen erlassen. Im Folgenden liegt das Augenmerk auf dem Plangenehmigungsverfahren für den Eisenbahnbetrieb. I.