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Abstract
Zusammenfassung Die Kartellverfahren in der digitalen Wirtschaft ziehen sich in die Länge, und ihr Ausgang ist ungewiss. Der Digital Markets Act reagiert hierauf mit einer neuartigen Ex-Ante-Regulierung, die auf konkrete Ge- und Verbote setzt, die für zuvor benannte Gatekeeper bzw. gelistete Plattformdienste gelten. Für eine große Jurisdiktion wie die EU ist dies ein gangbarer Weg. Wie aber sollen Länder außerhalb der EU reagieren, deren Kapazitäten nicht für den Aufbau eines solch aufwändigen Kontrollmechanismus ausreichen? Hier ist man darauf angewiesen, dass das „klassische“ Kartellrecht anwendungsfreundlicher gestaltet und hierdurch beflügelt wird. Von zentraler Bedeutung ist es deshalb, die richtige Mitte zwischen formorientiertem und auswirkungsbezogenem Ansatz herzustellen.