{"title":"Eigentumsvorbehalt und Publizität: zwischen wirtschaftlichem Bedürfnis und dogmatischer Wertungskohärenz","authors":"W. Faber","doi":"10.25364/1.2:2015.2.3","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Im Gegensatz zu anderen dinglichen Sicherungsrechten verlangt der Eigentumsvorbehalt nach hA zum osterreichischen Recht keinerlei Publizitat. Der vorliegende Beitrag unterzieht die zur Rechtfertigung dieses Ergebnisses vorgetragenen dogmatischen Erklarungsversuche einer kritischen Wurdigung und kommt zum Schluss, dass diese weder im Einzelnen noch in Summe wirklich uberzeugen. Dem wirtschaftlichen Bedurfnis nach einer praktikablen Kaufpreissicherung wird gegenwartig groseres Gewicht beigemessen als dem Streben nach dogmatischer Widerspruchsfreiheit. Solange man an Publizitatsmitteln ausschlieslich den Besitz oder allenfalls die Anbringung von Zeichen vor Augen hat, ist diesbezuglich auch keine Anderung zu erwarten. Bei Einfuhrung eines allgemeinen Mobiliarsicherheitenregisters konnte sich dies allerdings andern. Ein zweiter, sich allerdings teilweise starker auf Grundzuge beschrankender Schwerpunkt des Beitrags wendet sich daher Regelungsmodellen zu, die den gegenwartigen Konflikt zwischen dogmatischem Wertungsgleichklang und Praktikabilitatsbedurfnissen auf Grundlage von Registerlosungen einem besseren Ausgleich zuzufuhren versuchen.","PeriodicalId":258698,"journal":{"name":"Austrian Law Journal","volume":"20 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2015-10-28","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Austrian Law Journal","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.25364/1.2:2015.2.3","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Im Gegensatz zu anderen dinglichen Sicherungsrechten verlangt der Eigentumsvorbehalt nach hA zum osterreichischen Recht keinerlei Publizitat. Der vorliegende Beitrag unterzieht die zur Rechtfertigung dieses Ergebnisses vorgetragenen dogmatischen Erklarungsversuche einer kritischen Wurdigung und kommt zum Schluss, dass diese weder im Einzelnen noch in Summe wirklich uberzeugen. Dem wirtschaftlichen Bedurfnis nach einer praktikablen Kaufpreissicherung wird gegenwartig groseres Gewicht beigemessen als dem Streben nach dogmatischer Widerspruchsfreiheit. Solange man an Publizitatsmitteln ausschlieslich den Besitz oder allenfalls die Anbringung von Zeichen vor Augen hat, ist diesbezuglich auch keine Anderung zu erwarten. Bei Einfuhrung eines allgemeinen Mobiliarsicherheitenregisters konnte sich dies allerdings andern. Ein zweiter, sich allerdings teilweise starker auf Grundzuge beschrankender Schwerpunkt des Beitrags wendet sich daher Regelungsmodellen zu, die den gegenwartigen Konflikt zwischen dogmatischem Wertungsgleichklang und Praktikabilitatsbedurfnissen auf Grundlage von Registerlosungen einem besseren Ausgleich zuzufuhren versuchen.