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Abstract
Zusammenfassung Die Aufgabe des Kartellrechts ist es, eine Selbstsabotage der Privatautonomie zu verhindern. Diese systemimmanente Antinomie nimmt unter Bedingungen digitalisierter Kommunikation neue Formen an. So steuern Intermediäre wie Suchmaschinen und Plattformen den Zugriff auf Informationen und die Bedingungen des Wettbewerbs, und durch datenbezogene Geschäftsbedingungen lassen sich Wirkungen erzielen, die aus Sicht der Privatautonomie problematisch sind. Das Kartellrecht reagiert hierauf durch Erweiterung des Marktbegriffs und Anpassung der Missbrauchstatbestände. Inwiefern das Kartellrecht über den Schutz der Wettbewerbsordnung hinaus eine gesamtgesellschaftliche Ordnungsfunktion hat, ist fraglich. Dies hängt unter anderem davon ab, inwiefern sich systemexterne Voraussetzungen für unternehmerischen Wettbewerb in die kartellrechtliche Bewertung einbeziehen lassen.