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Abstract
Die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und deren Besicherung in der Insolvenz bleibt in seinen Einzelheiten auch nach den Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 31.10.2008 (BGBl. I, 2026) umstritten. Diskutiert wird insbesondere, wer in den Kreis der nachrangigen Insolvenzgläubiger nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO fällt, und ob und inwieweit Gesellschafterdarlehen anfechtungsfest besichert werden können. Zudem stellen sich bei Gesellschafterfinanzierungen in grenzüberschreitenden Konstellationen – etwas bei europaweiten agierenden Konzernen – Fragen des internationalen Konzernrechts. Zum Teil lädt die unterschiedliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen zu Gestaltungen zwecks Umgehung der deutschen Regelungen geradezu ein. Daher soll nach der dogmatischen Einordnung der deutschen Regelungen ein kursorischer rechtsvergleichender Blick auf die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz in Rechtsordnungen wesentlicher europäischer Volkswirtschaften sowie den USA geworfen werden.