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Abstract
Seit zweieinhalb Jahrtausenden wird in der abendländischen Geistesgeschichte ein vor- und überpositives Recht, "Naturrecht" genannt, vertreten, das dem jeweils geltenden Recht zu dessen Legitimation und vor allem Limitation dient. Der Beitrag untersucht sowohl den klassischen Begriff des Naturrechts bei Aristoteles als auch das neuzeitliche Naturrechtsdenken, hier von Immanuel Kant. Er prüft den Rechtscharakter des Naturrechts, zeigt dessen säkularen Charakter auf und weist Vorwürfe wie den des Sein-Sollensfehlers als unbegründet zurück.