{"title":"Rechtliche und wettbewerbspolitische Bewertung des § 32f RefE 11. GWB-Novelle","authors":"Stefan Thomas","doi":"10.15375/zwer-2022-0403","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Der Referentenentwurf zur 11. GWB-Novelle aus dem September 2022 schlägt vor, dem Amt mit § 32f RefE-GWB die Befugnis zu weitreichenden Verfügungen bis hin zur Entflechtung zu geben, um Wettbewerbsstörungen zu beseitigen, die aus Sicht des Amtes bestehen, obwohl die Unternehmen sich rechtstreu verhalten. Im Gegensatz zum bisherigen Prinzip des deutschen und europäischen Kartellrechts sollen diese weitreichenden Befugnisse also nicht von der Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes abhängen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass mit einer solchen Vorschrift ein problematischer Paradigmenwechsel in der deutschen Wettbewerbspolitik einträte. Er zeigt zudem auf, dass die im RefE behauptete Lückenhaftigkeit existierender Marktregeln nicht zutrifft. Ferner weist der Beitrag auf volkswirtschaftliche Gefahren und die Verletzung von EU-Recht und Verfassungsrecht hin. Diese Gesichtspunkte werden in der Begründung des RefE vernachlässigt.","PeriodicalId":176810,"journal":{"name":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2022-12-05","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.15375/zwer-2022-0403","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung Der Referentenentwurf zur 11. GWB-Novelle aus dem September 2022 schlägt vor, dem Amt mit § 32f RefE-GWB die Befugnis zu weitreichenden Verfügungen bis hin zur Entflechtung zu geben, um Wettbewerbsstörungen zu beseitigen, die aus Sicht des Amtes bestehen, obwohl die Unternehmen sich rechtstreu verhalten. Im Gegensatz zum bisherigen Prinzip des deutschen und europäischen Kartellrechts sollen diese weitreichenden Befugnisse also nicht von der Feststellung eines Kartellrechtsverstoßes abhängen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass mit einer solchen Vorschrift ein problematischer Paradigmenwechsel in der deutschen Wettbewerbspolitik einträte. Er zeigt zudem auf, dass die im RefE behauptete Lückenhaftigkeit existierender Marktregeln nicht zutrifft. Ferner weist der Beitrag auf volkswirtschaftliche Gefahren und die Verletzung von EU-Recht und Verfassungsrecht hin. Diese Gesichtspunkte werden in der Begründung des RefE vernachlässigt.