{"title":"Cyber Crime – Der digitalisierte Täter","authors":"Susanne Reindl-Krauskopf","doi":"10.25364/1.4:2017.2.6","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"„Smart Home: Hacker ubernehmen Kontrolle uber Thermostat“, „Medjacking – Attacke auf Herzschrittmacher“, „Inside the Cunning, Unprecedented Hack of Ukraine’s Power Grid“, „Ransomware: Erpressung per Losegeld-Trojaner“, „Tesla’s Self-Driving System Cleared in Deadly Crash.“ Schlagzeilen wie diese beschreiben den digitalisierten Tater der heutigen Zeit. Die Liste der Beispiele an modernen Straftaten lasst sich zwanglos erweitern durch Phanomene wie Online-Pornographie, Online-Gluckspiel und Geldwasche, digitale Erpressung, Cybermobbing und uberhaupt Hate speech im Internet oder durch Eingriffe in die Privatsphare uber das Internet. Wie stets, wenn der technische Fortschritt fur den Einzelnen und die Gesellschaft Vorteile bringt, zeigt sich auch bei der fortschreitenden Digitalisierung die Kehrseite der Medaille, namlich der Kriminelle, der die neu eroffneten Moglichkeiten zu verponten Zwecken nutzt. Was der solcherart digitalisierte Tater fur das gerichtliche Strafrecht bedeutet, mochte ich im Folgenden exemplarisch beleuchten. Fundstelle: Reindl-Krauskopf, Cyber Crime – Der digitalisierte Tater, ALJ 2/2017, 110–118 (http://alj.unigraz.at/index.php/alj/article/view/85).","PeriodicalId":258698,"journal":{"name":"Austrian Law Journal","volume":"105 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Austrian Law Journal","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.25364/1.4:2017.2.6","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
„Smart Home: Hacker ubernehmen Kontrolle uber Thermostat“, „Medjacking – Attacke auf Herzschrittmacher“, „Inside the Cunning, Unprecedented Hack of Ukraine’s Power Grid“, „Ransomware: Erpressung per Losegeld-Trojaner“, „Tesla’s Self-Driving System Cleared in Deadly Crash.“ Schlagzeilen wie diese beschreiben den digitalisierten Tater der heutigen Zeit. Die Liste der Beispiele an modernen Straftaten lasst sich zwanglos erweitern durch Phanomene wie Online-Pornographie, Online-Gluckspiel und Geldwasche, digitale Erpressung, Cybermobbing und uberhaupt Hate speech im Internet oder durch Eingriffe in die Privatsphare uber das Internet. Wie stets, wenn der technische Fortschritt fur den Einzelnen und die Gesellschaft Vorteile bringt, zeigt sich auch bei der fortschreitenden Digitalisierung die Kehrseite der Medaille, namlich der Kriminelle, der die neu eroffneten Moglichkeiten zu verponten Zwecken nutzt. Was der solcherart digitalisierte Tater fur das gerichtliche Strafrecht bedeutet, mochte ich im Folgenden exemplarisch beleuchten. Fundstelle: Reindl-Krauskopf, Cyber Crime – Der digitalisierte Tater, ALJ 2/2017, 110–118 (http://alj.unigraz.at/index.php/alj/article/view/85).