{"title":"Tagungs- und Diskussionsbericht zum 53. Berliner Steuergespräch „Tax Compliance und Steuerstrafrecht“","authors":"A. Richter, B. Welling","doi":"10.9785/fr-2015-0702","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Nicht zuletzt auf Grund zahlreicher prominenter Steuerhinterziehungsfälle hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Die neuen Regelungen sind zum 1.1.2015 in Kraft getreten und sehen u.a. eine Verdopplung der Berichtigungspflicht auf zehn Jahre für einfache Fälle sowie die Halbierung des maximalen Hinterziehungsbetrags, bis zu dem noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich sein soll, auf 25.000 € vor. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € soll nur bei gleichzeitiger Zahlung eines erhöhten Strafzuschlags von der Strafverfolgung abgesehen werden. Das an sich schon komplexe Steuerrecht und die verbesserten Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung im Bereich der vorbeugenden Tax-Compliance in den Unternehmen. Die Erfüllung aller steuerlichen Compliance-Anforderungen, verbunden mit der Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen, stellt die Unternehmen vor stetig wachsende Herausforderungen.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"66 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2015-04-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2015-0702","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Nicht zuletzt auf Grund zahlreicher prominenter Steuerhinterziehungsfälle hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur erneuten Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Die neuen Regelungen sind zum 1.1.2015 in Kraft getreten und sehen u.a. eine Verdopplung der Berichtigungspflicht auf zehn Jahre für einfache Fälle sowie die Halbierung des maximalen Hinterziehungsbetrags, bis zu dem noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich sein soll, auf 25.000 € vor. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € soll nur bei gleichzeitiger Zahlung eines erhöhten Strafzuschlags von der Strafverfolgung abgesehen werden. Das an sich schon komplexe Steuerrecht und die verbesserten Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung im Bereich der vorbeugenden Tax-Compliance in den Unternehmen. Die Erfüllung aller steuerlichen Compliance-Anforderungen, verbunden mit der Vermeidung steuerstrafrechtlicher Konsequenzen, stellt die Unternehmen vor stetig wachsende Herausforderungen.