{"title":"IV Eigentumsrechtliche Bewertung am Beispiel der Mietpreisregulierung","authors":"","doi":"10.1515/9783110719031-004","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 18. Juli 201971 die angegriffenen Kernregelungen der „Mietpreisbremse“ im BGB als grundrechtskonform bewertet. Die Regulierung der Miethöhe bei Neuvermietungen nach § 556d Abs. 1 BGB als Herzstück der „Mietpreisbremse“ hat das Gericht dabei am Maßstab der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG sowie der Vertragsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG geprüft. Hier soll zunächst vor allem die Argumentation zur Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der Anwendung der Eigentumsfreiheit kritisch beleuchtet werden.","PeriodicalId":228120,"journal":{"name":"Gentrifizierung als Rechtsproblem – Wohnungspolitik ohne ökonomische und rechtsstaatliche Leitplanken?","volume":"191 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-09","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Gentrifizierung als Rechtsproblem – Wohnungspolitik ohne ökonomische und rechtsstaatliche Leitplanken?","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/9783110719031-004","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0
Abstract
Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 18. Juli 201971 die angegriffenen Kernregelungen der „Mietpreisbremse“ im BGB als grundrechtskonform bewertet. Die Regulierung der Miethöhe bei Neuvermietungen nach § 556d Abs. 1 BGB als Herzstück der „Mietpreisbremse“ hat das Gericht dabei am Maßstab der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG sowie der Vertragsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und des allgemeinen Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG geprüft. Hier soll zunächst vor allem die Argumentation zur Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der Anwendung der Eigentumsfreiheit kritisch beleuchtet werden.