{"title":"Sonderzivil(prozess)recht für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche?","authors":"Roman A. Mallmann, Franziska Leinemann","doi":"10.15375/zwer-2023-0105","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung In Kartellschadensersatzprozessen gelten die allgemeinen zivil- und zivilprozessrechtlichen Grundlagen. Diese werden bisweilen von der Prämisse des Private Enforcements und des effet utile überlagert. Die Verfasser diskutieren anhand ausgewählter Beispiele, inwieweit deshalb eine den Anspruchstellern entgegenkommende Anwendung des Zivil(prozess)rechts geboten beziehungsweise gerechtfertigt ist. Zunächst befassen sie sich mit der Darlegung und dem Beweis der streitgegenständlichen Bezugsvorgänge sowie der tatsächlichen Vermutung eines kartellbedingten Schadens, die sich in der Rechtsprechung etabliert hat. Ferner greifen sie die Tendenz auf, das Beweisrecht kartellrechtsspezifisch weiterzuentwickeln. Sie betrachten zudem den Vorstoß einzelner Gerichte, den Kartellschaden ohne Sachverständigengutachten selbst zu schätzen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme meinen die Verfasser, dass für ein Sonderzivil- beziehungsweise -zivilprozessrecht in Kartellschadensersatzfällen kein Bedürfnis besteht und verneinen somit die im Titel gestellte Ausgangsfrage.","PeriodicalId":176810,"journal":{"name":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","volume":"47 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-03-09","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.15375/zwer-2023-0105","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung In Kartellschadensersatzprozessen gelten die allgemeinen zivil- und zivilprozessrechtlichen Grundlagen. Diese werden bisweilen von der Prämisse des Private Enforcements und des effet utile überlagert. Die Verfasser diskutieren anhand ausgewählter Beispiele, inwieweit deshalb eine den Anspruchstellern entgegenkommende Anwendung des Zivil(prozess)rechts geboten beziehungsweise gerechtfertigt ist. Zunächst befassen sie sich mit der Darlegung und dem Beweis der streitgegenständlichen Bezugsvorgänge sowie der tatsächlichen Vermutung eines kartellbedingten Schadens, die sich in der Rechtsprechung etabliert hat. Ferner greifen sie die Tendenz auf, das Beweisrecht kartellrechtsspezifisch weiterzuentwickeln. Sie betrachten zudem den Vorstoß einzelner Gerichte, den Kartellschaden ohne Sachverständigengutachten selbst zu schätzen. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme meinen die Verfasser, dass für ein Sonderzivil- beziehungsweise -zivilprozessrecht in Kartellschadensersatzfällen kein Bedürfnis besteht und verneinen somit die im Titel gestellte Ausgangsfrage.