Die Nichtanerkennung publizitätsloser ausländischer Mobiliar-sicherheiten im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten. Eine Untersuchung der österreichischen Rechtslage anhand des Kohärenzgebotes des EuGH

Thomas Lindenbauer
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Abstract

Vor Kurzem stellte sich im Zuge einer Entscheidung des OGH die Frage, ob die Nichtanerkennung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union begründeten publizitätslosen Mobiliarsicherheiten durch Österreich gegen die Europäischen Grundfreiheiten verstößt. In der Vergangenheit wurde dies von großen Teilen der Literatur bejaht – unter anderem, weil das grundsätzlich strenge Publizitätsprinzip in Österreich nicht durchgehend verwirklicht sei. Auch der OGH hielt diese Bedenken für beachtlich. Der vorliegende Beitrag zeigt jedoch unter Heranziehung der einschlägigen Kriterien des EuGH, dass unterschiedlichste Ausnahmen vom Publizitätsprinzip sachlich gerechtfertigt werden können und damit auch keine Inkohärenz im Sinne der Rechtsprechung des EuGH begründen. Eine Nichtanerkennung von publizitätslosen ausländischen Mobiliarsicherheiten durch Österreich verstößt also keinesfalls per se gegen die Europäischen Grundfreiheiten.
不承认以欧洲基本自由为中心的官方外国尖锐抵押我们已经参考法院对奥地利法律的一致性的干扰进行了调查
最近,在OGH的一项决定中,一个问题出现了:奥地利不承认其他欧盟成员国存在的可用于官方掩饰的流动限制是否违反了欧洲的基本自由。在过去,许多文献中这些内容都给出了支持,其中一个原因是奥地利严格的保密原则没有得到严格实施。OGH认为这有些顾虑然而,以欧洲法院相关标准为基础,本论文表明一切差别很大的公布原则能够以客观合理的方式辩护,并因此无法以欧洲法院司法解释中的不一致为理由。因此,奥地利不承认官方军事储备保密规定无论如何绝不是违反欧洲的基本自由。
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