Demokratietheorie als Verfassungslehre

Olivier Jouanjan
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Abstract

Unter dem Grundgesetz wurde Demokratie nicht mehr nur als politischer, sondern auch als verfassungsrechtlicher Begriff konzipiert und auch vom Bundesverfassungsgericht gehandhabt. Im Sachverzeichnis der Entscheidungen des französischen Conseil constitutionnel befindet sich dagegen kein Eintrag „Demokratie“ und die französische Literatur hat bis jetzt noch keinen tauglichen juristischen Begriff der Demokratie entwickelt. Im ersten Teil des Aufsatzes wird die Entwicklung des juristischen Demokratiebegriffs in Deutschland dargestellt. Im zweiten Teil werden anhand des Werks Ernst-Wolfgang Böckenfördes die philosophischen und theoretischen Bedingungen einer rechtlichen Konstruktion der Demokratie erörtert. Zum Schluss sind einige Probleme im französischen Staatsrecht erwähnt, die sich aus dem Mangel einer verfassungsrechtlichen Demokratietheorie ergeben.
民主理论家
在德国宪法下,民主不仅是一个政治概念,也是一个宪法概念,并由联邦宪法法院来处理。相反,法国版宪法之前没有列入“民主”一词,法国文学还没有发展出一个有用的民主法律名称。在论文的第一部分阐述了德国民主法制的发展。在第二部分,利用埃尔多夫•沃肯讨论民主架构的哲学和理论条件。最后,法国政法中曾出现过一系列问题,而这些问题是缺乏宪政民主理论所造成的。
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