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Abstract
Auch die Kommunen waren als unterste staatliche Verwaltungsebene und vor allem als Selbstverwaltungskörperschaften eine zentrale Ebene zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Alle Kommunen hatten während dieser Zeit erhöhte Aufwendungen im Gesundheitssektor, hier insbesondere in der Nachverfolgung von Infektionen sowie beim Aufbau und Betrieb der Testund Impfzentren. Das war auch mit der ständigen Herausforderung verbunden, ausreichend Personal für die Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Auch die Ausgaben für die Sozialhilfe sind während dieser Zeit erheblich angestiegen, weil sog. Solo-Selbstständige insbesondere aus dem Kulturbereich arbeitslos wurden. Der wiederholte Lockdown hat zu erheblichen Gewerbesteuermindereinnahmen und auch zu fortwirkenden Belastungen etwa im Schulsektor geführt. Die Kommunen sind im föderalen Staatsgefüge der Bundesrepublik Deutschland nicht allein verantwortlich. Erste Einschätzungen zu den Herausforderungen der Pandemie lassen sich wie folgt zusammenfassen. (Ritgen, 2021, 371 ff.). Es hat sich gezeigt, dass die Bund-Länderund die Länder-Kommunen-Arbeitsteilung bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben sich im Großen und Ganzen bewährt hat (trotz einzelner Fehlentscheidungen). (Ritgen, 2021, 374 ff.). Die finanzielle, technische und personelle Unterstützung durch den Bund war hinreichend; allerdings gilt die Koordination und Kommunikation zwischen den Verwaltungsebenen als verbesserungswürdig. Trotz der – schon vor der Pandemie – zögerlichen Digitalisierung im öffentlichen Bereich konnten die zahlreichen Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft zumeist elektronisch abgewickelt werden. Gleichwohl steht insbesondere die Forderung nach einer elektronischen Produktplattform für alle wichtigen öffentliche Dienstleistungen nach wie vor auf der Tagesordnung. Eine vollständige Vereinheitlichung der Produkte kann es im Sozialbereich wegen der überwiegend persönlichen Ansprache aber nicht geben. Wenn die „Unübersichtlichkeit“ der gesetzlichen Bestimmungen aus der Sicht der Anspruchsberechtigten beklagt werde, so sei das auch auf die Komplexität der Regelungen zurückzuführen. (Ritgen, 2021, 375 ff.). Da es sich überwiegend um Bundesgesetze handelt, muss hier die Bundesebene die Digitalisierungskosten mittragen. Hinsichtlich der zur Pandemiebekämpfung getroffenen Regelungen ist zunächst das Handlungsinstrument der Rechtsverordnung favorisiert worden. Die enorme Herausforderung für die Gesundheitsämter (Kontaktnachverfolgung, Überprüfung der