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Abstract
Die Kausalitat wird im Schadenersatzrecht haufig mit der Hilfe von Annahmen gepruft. Ob diese Hypothesen fur den Schadiger entlastend und damit haftungsbefreiend wirken konnen, ist seit langem umstritten. Das zeigt der Meinungsstand zur bekanntesten Form der hypothetischen Verursachung, der uberholenden Kausalitat. Weniger Beachtung wurde hingegen der - ebenso auf Annahmen aufbauenden - Kausalitatsprufung einer Unterlassung geschenkt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes soll dabei selbst das fiktive haftungsbegrundende Verhalten eines hypothetischen Dritten den realen Schadiger von seiner Haftung befreien. Die Entscheidung wird zum Ausgangspunkt genommen, um die hypothetische Kausalitat der Unterlassung naher zu untersuchen.