{"title":"Schutz des Wettbewerbs vor systemischer Wirtschaftsmacht durch den Digital Markets Act – Zur Abgrenzung von Wettbewerbs- und Regulierungsrecht","authors":"Jochen Mohr","doi":"10.15375/zwer-2023-0305","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Der Digital Markets Act ist ein zentraler Bestandteil des Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen im 21. Jahrhundert. Mit der Anknüpfung an den Torwächter-Status reagiert der Verordnungsgeber auf neuartige Erscheinungsformen systemischer Wirtschaftsmacht in digitalen Ökosystemen. Die sich hieraus ergebenden Wettbewerbsprobleme werden mittels der Art. 5 bis 7 DMA in ihrer Ausgestaltung als äußere Grenznormen adressiert, die den Wettbewerb punktuell vor bestimmten Behinderungs- und Ausbeutungspraktiken von Torwächtern schützen. Die praktische Wirksamkeit der in Art. 5 bis 7 DMA enthaltenen Verpflichtungen wird durch das Umgehungsverbot in Art. 13 DMA gesichert, das damit ebenfalls als äußere Grenznorm zum Schutz des Wettbewerbs anzusehen ist. Die Zuordnung des Digital Markets Act zum Wettbewerbsrecht gibt dazu Anlass, die Rechtsgrundlage des Art. 114 AEUV kritisch zu hinterfragen, da sie vom Verordnungsgeber aus kompetenziellen und nicht aus inhaltlichen Erwägungen gewählt wurde.","PeriodicalId":176810,"journal":{"name":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","volume":"51 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-09-07","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.15375/zwer-2023-0305","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung Der Digital Markets Act ist ein zentraler Bestandteil des Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen im 21. Jahrhundert. Mit der Anknüpfung an den Torwächter-Status reagiert der Verordnungsgeber auf neuartige Erscheinungsformen systemischer Wirtschaftsmacht in digitalen Ökosystemen. Die sich hieraus ergebenden Wettbewerbsprobleme werden mittels der Art. 5 bis 7 DMA in ihrer Ausgestaltung als äußere Grenznormen adressiert, die den Wettbewerb punktuell vor bestimmten Behinderungs- und Ausbeutungspraktiken von Torwächtern schützen. Die praktische Wirksamkeit der in Art. 5 bis 7 DMA enthaltenen Verpflichtungen wird durch das Umgehungsverbot in Art. 13 DMA gesichert, das damit ebenfalls als äußere Grenznorm zum Schutz des Wettbewerbs anzusehen ist. Die Zuordnung des Digital Markets Act zum Wettbewerbsrecht gibt dazu Anlass, die Rechtsgrundlage des Art. 114 AEUV kritisch zu hinterfragen, da sie vom Verordnungsgeber aus kompetenziellen und nicht aus inhaltlichen Erwägungen gewählt wurde.