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Abstract
Die Anwendung transvenös-intrakardial verlegter elektrischer Impulsgeber in der Behandlung schwerer bradykarder Rhythmusstörungen hat nach zahlreichen klinischen Berichten die Lebenserwartung solcher Patienten entscheidend gebessert {Zoll u. Mitarb 1964, Cbardack u. Mitarb. 1965, Dack 1965, Parsonnet u. Mitarb. 1966, Spencer u. Mitarb. 1968). Während die Einjahresüberlebensrate unbehandelter Fälle etwa 50 bis 60 % beträgt (Friedberg u. Mitarb. 1964, Harris u. Mitarb. 1968), findet sich nach Anwendung elektrischer Schrittmacher innerhalb der ersten zwei Jahre eine Sterberate von 10 bis 20°/o (Bluestone u. Mitarb. 1965, Lagergren u. Mitarb. 1965, Overbeck u. Mitarb. 1965, Piwnica u. Mitarb. 1965, Grace u. Mitarb. 1966, Harthorne u. Mitarb. 1967, Hirscb u. Mitarb. 1967). Soweit Nachteile und Gefahren dieser Methode anhaften, sind diese weit eher technischen Gebrechen, sowie der Verfahrensweise der Implantation anzulasten und nicht der Tatsache einer artefiziellen elektrischen Stimulation der Herzaktion. Da während des Entwicklungsstadiums jede neue Operationstechnik ihre eigenen Komplikationen mit sich bringt und bei Schrittmacherimplantationen handelt es sich nur scheinbar um geringfügige operative Eingriffe , ist durch zunehmende Erfahrung, sowie Verfeinerung der Technik und der Geräte eine weitere Verbesserung der therapeutischen Resultate zu erwarten. Dies wird insbesondere dadurch unterstrichen, daß nach der Untersuchungsserie von Harris u. Mitarb. (1968) etwa die Hälfte der Mißerfolge auf aggregatund operationstechnische Fehler zurückgehen.