{"title":"Zuzug von Kapitalgesellschaften im Ertragsteuerrecht","authors":"H. Kahle, Benjamin S. Cortez","doi":"10.9785/fr-2014-1502","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Abstract Beim Zuzug einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland ist danach zu differenzieren, ob die Gesellschaft nur ihren Verwaltungssitz, nur ihren Satzungssitz oder simultan Verwaltungs- und Satzungssitz nach Deutschland verlegt. Dieser Beitrag stellt den Fall der isolierten Verlegung des Verwaltungssitzes in den Mittelpunkt der Betrachtung. Unter dem Verwaltungssitz ist der Ort zu verstehen, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende und nach außen gerichtete Geschäftsführungsakte umgesetzt werden. Dabei stellen sich neben der gesellschaftsrechtlichen Thematik, ob die Sitzverlegung unter Wahrung der rechtlichen Identität der bestehenden Gesellschaft erfolgen kann (Punkt 1.), besondere steuerrechtliche Fragen. In Punkt 2. werden die unmittelbaren ertragsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Deutschland erörtert. Neben der Steuersubjekteigenschaft zuziehender Kapitalgesellschaften und ihrer Rechnungslegungspflichten sind insbesondere Fragen der Ent- und Verstrickung zu klären; zudem wird auf Organgesellschaften eingegangen. Schließlich sind die ertragsteuerlichen Rechtsfolgen auf Ebene der Anteilseigner der zuziehenden Kapitalgesellschaft zu klären (Punkt 3.). Ein Fazit beschließt den Beitrag (Punkt 4.).","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"12 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2014-08-05","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2014-1502","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Abstract Beim Zuzug einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach Deutschland ist danach zu differenzieren, ob die Gesellschaft nur ihren Verwaltungssitz, nur ihren Satzungssitz oder simultan Verwaltungs- und Satzungssitz nach Deutschland verlegt. Dieser Beitrag stellt den Fall der isolierten Verlegung des Verwaltungssitzes in den Mittelpunkt der Betrachtung. Unter dem Verwaltungssitz ist der Ort zu verstehen, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung effektiv in laufende und nach außen gerichtete Geschäftsführungsakte umgesetzt werden. Dabei stellen sich neben der gesellschaftsrechtlichen Thematik, ob die Sitzverlegung unter Wahrung der rechtlichen Identität der bestehenden Gesellschaft erfolgen kann (Punkt 1.), besondere steuerrechtliche Fragen. In Punkt 2. werden die unmittelbaren ertragsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verlegung des Verwaltungssitzes nach Deutschland erörtert. Neben der Steuersubjekteigenschaft zuziehender Kapitalgesellschaften und ihrer Rechnungslegungspflichten sind insbesondere Fragen der Ent- und Verstrickung zu klären; zudem wird auf Organgesellschaften eingegangen. Schließlich sind die ertragsteuerlichen Rechtsfolgen auf Ebene der Anteilseigner der zuziehenden Kapitalgesellschaft zu klären (Punkt 3.). Ein Fazit beschließt den Beitrag (Punkt 4.).