Neuer Wein in alten Schläuchen – Die Entscheidungen von EuGH und EuG zu Art. 102 AEUV in Servizio Elettrico Nazionale, Lietuvos, Unilever Italia, Intel, Qualcomm und Google Android
{"title":"Neuer Wein in alten Schläuchen – Die Entscheidungen von EuGH und EuG zu Art. 102 AEUV in Servizio Elettrico Nazionale, Lietuvos, Unilever Italia, Intel, Qualcomm und Google Android","authors":"Florian C. Haus, Valentin Eden Urban","doi":"10.15375/zwer-2023-0304","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht hat zuletzt in der Digitalwirtschaft mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act einem stärker regulierungsrechtlich ausgerichteten Ansatz Platz machen müssen. Mit einer Reihe wichtiger Gerichtsentscheidungen auf Unionsebene „meldet“ sich Art. 102 AEUV „zurück“. Dieser Beitrag berichtet in einem Rückblick auf die letzten 18 Monate von sechs Entscheidungen aus Luxemburg, die die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht spürbar weiterentwickeln. Dabei fällt auf, dass – anders als für die nationale Kartellgesetzgebung prägend – es keineswegs nur um eine „Verschärfung“ der Missbrauchsaufsicht geht. Vielmehr loten die Entscheidungen sowohl Fehler erster Art (zu früher Eingriff) und Fehler zweiter Art (zu später Eingriff) aus, so dass sich in der Gesamtschau neue Anforderungen, aber auch neue Spielräume für marktbeherrschende Unternehmen ergeben.","PeriodicalId":176810,"journal":{"name":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","volume":"171 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-09-07","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.15375/zwer-2023-0304","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Zusammenfassung Die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht hat zuletzt in der Digitalwirtschaft mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Act einem stärker regulierungsrechtlich ausgerichteten Ansatz Platz machen müssen. Mit einer Reihe wichtiger Gerichtsentscheidungen auf Unionsebene „meldet“ sich Art. 102 AEUV „zurück“. Dieser Beitrag berichtet in einem Rückblick auf die letzten 18 Monate von sechs Entscheidungen aus Luxemburg, die die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht spürbar weiterentwickeln. Dabei fällt auf, dass – anders als für die nationale Kartellgesetzgebung prägend – es keineswegs nur um eine „Verschärfung“ der Missbrauchsaufsicht geht. Vielmehr loten die Entscheidungen sowohl Fehler erster Art (zu früher Eingriff) und Fehler zweiter Art (zu später Eingriff) aus, so dass sich in der Gesamtschau neue Anforderungen, aber auch neue Spielräume für marktbeherrschende Unternehmen ergeben.