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Abstract
Seit langem wird beklagt, dass die Frauen in den Parlamenten unterrepräsentiert seien und überlegt, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Die Wissenschaft hat sich frühzeitig für oder gegen Frauenquoten bei der Zusammensetzung von Parlamenten positioniert.1 Die politische Ebene hat die Forderung nach einer quotenmäßigen, paritätischen Zusammensetzung der Parlamente erst in den letzten zwei Jahren erreicht. Mehrere Gründe lassen sich dafür angeben: prinzipiell eine „zunehmende Sensibilität für Ablauf, Ziel und Ergebnis von Repräsentationsvorgängen“;2 im Besonderen die Entdeckung des Förderauftrages in Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG und des französischen „Parité“-Gesetzes3 für eine geschlechtergerechte Umgestaltung des Wahlrechts sowie die entsprechende Umsetzung im brandenburgischen Landeswahlgesetz (LWahlG).4 Diese hat hohe Aufmerksamkeit in anderen Bundesländern – etwa in Thüringen, Sachsen und NordrheinI.