SGB九级专业津贴和十一级护理津贴的界限分析

Takis Mehmet Ali
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摘要

2016年通过的联邦州(BTHG)将在不同程度的改革中实施。到了2020年可用于社会援助的最大变革是一个改革阶段。然后,整个社会援助(社会补助)可以按自己的津贴领取。SGB九世的一部分一个根本变化就是去掉救护车和静止生活方式之间的差别。因此,卫生援助的提供不应再根据居住方式被考虑,而应根据个人情况或个人中心提供,根据需求或地方情况独立提供。今天的服务由学院提供支持,接下来讲授人化和个人需求。漩涡就是精灵世界和人的选举权Assistenzbedarf目标后§104卷SGB 1和2 . IX的支配权,但他们应是适当.
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Abgrenzungstatbestand der Fachleistungen des SGB IX und den Pflegeleistungen im SGB XI – eine vergleichende Analyse
Das im Jahr 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG) tritt in unterschiedlichen Reformstufen in Kraft. Im Jahr 2020 ist die 3. Reformstufe mit den größten Änderungen in der Eingliederungshilfe erreicht. Dabei geht die Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe in ein eigenes Leistungsrecht über und wird im 2. Teil des SGB IX implementiert. Eine grundsätzliche Änderung ist der Wegfall der Differenzierung zwischen ambulanten und stationären Wohnformen. Dementsprechend sollen auch die dann zu erbringenden Assistenzleistungen nicht mehr in Abhängigkeit von der Wohnform betrachtet werden, sondern individuell (bzw. auch personenzentriert), bedarfsgerecht und ortsunabhängig. Die heutigen Leistungen werden institutionsgestützt erbracht, künftig sollen die Personenzentrierung und die individuellen Bedarfe im Vordergrund stehen. Dabei steht das sog. Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Assistenzbedarf nach Vorgaben des §104 Abs. 1 und 2 SGB IX im Vordergrund, sofern sie angemessen sind.
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